Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik Berlin: Zugangsbeschränkungen im Bundestag
Berlin () – Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten haben keinen Anspruch auf einen personalisierten Bundestagsausweis. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hat am Freitag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.
Nach der Hausordnung des Deutschen Bundestages und den Zugangs- und Verhaltensregeln müssen sich Mitarbeiter von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor ihnen Ausweise ausgestellt werden. Die Bundestagsverwaltung hatte dem Kläger die Ausstellung aufgrund von Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Mitarbeiters verweigert. Das hatte zur Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugang zu nicht öffentlichen Gebäuden des Deutschen Bundestages erhielt.
Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass der betroffene Mitarbeiter auch im Beschwerdeverfahren nicht überzeugend dargelegt habe, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze. Die Bundestagsverwaltung durfte daher davon ausgehen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen und zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages darstelle.
Der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts wies auch den Einwand des Mitarbeiters zurück, dass die Entscheidung der Verwaltung ohne ausreichende gesetzliche Grundlage getroffen wurde. Die Hausordnung des Bundestages biete eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage, so die Richter. Der Beschluss ist unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Regierungsviertel im Winter (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten haben keinen Anspruch auf einen personalisierten Bundestagsausweis.
- Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Bundestagsverwaltung wegen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mitarbeiters.
- Mitarbeiter hatte Kontakte zu russischen staatlichen Stellen, was als Risiko für den Bundestag bewertet wurde.
Warum ist das wichtig?
- Gewährleistung der Sicherheit im Bundestag durch Zuverlässigkeitsprüfung von Mitarbeitern
- Schutz der Funktionsfähigkeit des Bundestages vor potenziellen Risiken
- Klärung der rechtlichen Grundlage für die Ausstellung von Ausweisen
Wer ist betroffen?
- Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten
- Bundestagsverwaltung
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Zahlen/Fakten?
- Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten haben keinen Anspruch auf personalisierten Bundestagsausweis
- Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt
- Zugang verweigert aufgrund von Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Mitarbeiters
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