Familienministerium lehnt Änderung des Leihmutterschaftsrechts ab

16. Juli 2026
1 min Lesezeit

Politik in : Leihmutterschaft unverändert

Berlin () – Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant keine Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft. Das berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfamilienministeriums.

„Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor“, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Die Rechtslage zur Leihmutterschaft ist in klar geregelt.“ Grundsätzlich bestehe gemäß Adoptionsvermittlungsgesetz ein Verbot der Ersatz-, also der Leihmuttervermittlung.

Des Weiteren enthalte das Gesetz ein Anzeigenverbot. „Danach ist es untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen zu suchen oder anzubieten“, fügte der Sprecher hinzu. Das Anzeigenverbot erstrecke sich grundsätzlich auf alle Formen der Werbung für Leihmutterschaft. Die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen obliege den jeweils zuständigen Behörden der Länder.

Hintergrund sind private Neuigkeiten aus der Familie von Unions-Fraktionschef Jens Spahn: Der CDU-Politiker und sein Ehemann sind Eltern eines Sohnes geworden, der in den USA zur Welt kam und von einer Leihmutter geboren worden ist. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht äußern“, erklärte das Bundesfamilienministerium zu dem Fall.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Familienministerium (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Familienministerium lehnt Änderung des Leihmutterschaftsrechts ab

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien plant keine Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft
  • Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor, wonach Ersatz-Leihmuttervermittlung grundsätzlich verboten und ein Anzeigenverbot geregelt ist
  • Hintergrund ist ein Familienfall von Unions-Fraktionschef Jens Spahn, bei dem sein Sohn in den USA durch eine Leihmutter geboren wurde, zu Einzelsachverhalten äußert sich das Ministerium nicht

Warum ist das wichtig?

  • Keine Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft geplant, da die Rechtslage als klar geregelt gilt
  • Verbot der Ersatz- bzw. Leihmuttervermittlung und Anzeigenverbot für die Suche oder das Anbieten durch öffentliche Erklärungen, einschließlich Werbung
  • Zuwiderhandlungen werden von den zuständigen Behörden der Länder verfolgt und geahndet

Wer ist betroffen?

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU)
  • Unions-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann
  • Zuständige Behörden der Länder bei Verstößen gegen das Anzeigen-/Vermittlungsverbot

Zahlen/Fakten?

  • Keine Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft geplant
  • Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor
  • Verbot der Ersatz- bzw. Leihmuttervermittlung sowie Anzeigenverbot; Zuständigkeit für Verfolgung/Ahndung bei Behörden der Länder

Wie geht’s weiter?

  • Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderungen der aktuellen Rechtslage zur Leihmutterschaft vor
  • In Deutschland gilt grundsätzlich ein Verbot der Ersatz- und Leihmuttervermittlung sowie ein Anzeigenverbot für das Suchen oder Anbieten durch öffentliche Erklärungen
  • Zuständig für Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Anzeigenverbot sind die jeweiligen Behörden der Länder
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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