EU-Kommission sieht Suchtgefahr bei Tiktok

6. Februar 2026
1 min Lesezeit

EU-Kommission sieht Suchtgefahr bei Tiktok

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: TikTok im Fokus der EU-Kommission

Brüssel () – Die Europäische Kommission hat Tiktok vorläufig als gegen den Digital Services Act verstoßend befunden.

Wie die Kommission am Freitag mitteilte, betreffe dies das „suchterzeugende Design“ der Plattform, das Funktionen wie unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und ein hochgradig personalisiertes Empfehlungssystem umfasse. Die Kommission stellte fest, dass Tiktok nicht ausreichend bewertet habe, wie diese Funktionen das physische und mentale Wohlbefinden der Nutzer, einschließlich Minderjähriger und schutzbedürftiger Erwachsener, beeinträchtigen könnten.

In ihrer Untersuchung kam die Kommission zu dem vorläufigen Schluss, dass Tiktok wichtige Indikatoren für den zwanghaften Gebrauch der App ignoriert habe. Dazu gehörten die nächtliche Nutzungsdauer von Minderjährigen, die Häufigkeit der App-Öffnungen und andere potenzielle Indikatoren. Die derzeitigen Maßnahmen von Tiktok, insbesondere die Bildschirmzeit-Management-Tools und die elterlichen Kontrollwerkzeuge, schienen nicht effektiv genug zu sein, um die Risiken des süchtig machenden Designs zu mindern.

Die Kommission fordert Tiktok auf, das grundlegende Design seines Dienstes zu ändern. Dazu gehöre das schrittweise Deaktivieren von Schlüsselfunktionen wie dem unendlichen Scrollen, die Einführung effektiver Bildschirmzeitpausen, auch nachts, und die Anpassung des Empfehlungssystems. Tiktok habe nun die Möglichkeit, sein Recht auf Verteidigung auszuüben und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission zu antworten. Sollte die Kommission ihre Ansichten letztlich bestätigen, könnte sie eine Entscheidung über die Nichteinhaltung treffen, die eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters nach sich ziehen könnte.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tiktok-Logo (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Europäische Kommission hat Tiktok vorläufig als gegen den Digital Services Act verstoßend befunden.
  • Tiktok ignoriert wichtige Indikatoren für den zwanghaften Gebrauch der App.
  • Kommission fordert Änderungen am Design der Plattform, einschließlich Deaktivierung von unendlichem Scrollen.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Nutzer, insbesondere von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen
  • Notwendigkeit zur Regulierung von suchterzeugenden Designs in digitalen Plattformen
  • Potenzielle finanzielle Konsequenzen für Tiktok bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Wer ist betroffen?

  • Nutzer von Tiktok
  • Minderjährige
  • Schutzbedürftige Erwachsene

Zahlen/Fakten?

  • Tiktok potenziell gegen den Digital Services Act verstoßen
  • Mögliche Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
  • Empfehlungen zur Änderung des Designs, einschließlich Deaktivierung von unendlich scrollen

Wie geht’s weiter?

  • Tiktok muss Designänderungen vornehmen, um den Digital Services Act einzuhalten
  • Möglichkeit zur schriftlichen Verteidigung gegenüber der Kommission
  • Bei Bestätigung der Feststellungen droht eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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