Dobrindt will Arbeitsverbot für Asylbewerber kippen

22. Februar 2026
1 min Lesezeit

Dobrindt will Arbeitsverbot für Asylbewerber kippen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Integration von Asylbewerbern in Deutschland

() – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Arbeitsverbot für Asylbewerber zügig aufheben. Er habe einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeiten lassen, sagte Dobrindt der „Bild am Sonntag“.

Demnach sollen Asylbewerber bereits nach drei Monaten Aufenthalt in arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bisher mussten Antragsteller oft lange warten, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen konnten.

„Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, sagte Dobrindt. „Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt. Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit.“

Wie die „Bild“ weiter schreibt, soll es nach den Vorstellungen des Minister aber keine Arbeitspflicht geben. Es gehe um den Zugang zum Arbeitsmarkt in Vollzeit- wie auch Minijobs. „Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens“, betonte eine Dobrindt-Sprecherin. „Ob jemand arbeitet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung. Das Verfahren läuft unabhängig davon weiter.“

Ausdrücklich nicht profitieren sollen demnach „bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen“. Arbeitende Asylbewerber dürften zudem ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin: „Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ankunftszentrum für Flüchtlinge (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant, das Arbeitsverbot für Asylbewerber schnell aufzuheben.
  • Asylbewerber sollen nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, unabhängig vom Asylverfahren.
  • Es gibt keine Arbeitspflicht, und bereits abgelehnte Asylbewerber sollen von den Änderungen ausgeschlossen bleiben.

Warum ist das wichtig?

  • Schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber fördert Integration.
  • Verbesserung der Lebensqualität für Asylbewerber durch eigene finanzielle Mittel.
  • Reduktion der Abhängigkeit von Sozialleistungen für anerkannt Schutzbedürftige.

Wer ist betroffen?

  • Asylbewerber
  • Personen, die im Verfahren nicht mitwirken
  • bereits abgelehnte Asylbewerber

Zahlen/Fakten?

  • Asylbewerber dürfen nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten.
  • Es gibt keine Arbeitspflicht.
  • Bereits abgelehnte Asylbewerber profitieren nicht von den neuen Regelungen.

Wie geht’s weiter?

  • Arbeitsverbot für Asylbewerber soll rasch aufgehoben werden
  • Asylbewerber dürfen nach drei Monaten arbeiten, unabhängig vom Asylverfahren
  • Keine Arbeitspflicht, Zugang zu Vollzeit- und Minijobs
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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