Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Debatte über Gender-Sprache in Berlin
Berlin () – Nach dem Gender-Urteil im Fall einer Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verteidigt die Bundesregierung die sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“. Deren Verwendung in der Amtssprache sei „selbstverständlich“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Freitag auf Anfrage der . Das gelte nicht erst seit dieser Legislaturperiode.
Den Ausführungen zufolge sieht die Bundesregierung allerdings einen klaren Unterschied zur sogenannten „Gendersprache“ mit Sternchen oder Doppelpunkt. Im Gegensatz zu „geschlechtergerechter Sprache“, worunter die Bundesregierung Doppelnennungen wie „Kolleginnen und Kollegen“ versteht, dürften nämlich in der Amtssprache des Kanzleramts „und der meisten Ministerien“ keine Sonderzeichen innerhalb von Wörtern verwendet werden. Das stehe auch im Einklang mit Empfehlungen des Deutschen Rechtschreibrates, sagte der stellvertretende Regierungssprecher.
Das zuständige Bundesverkehrsministerium verwies darauf, dass es im Fall der Kündigung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt angeblich „nicht ums Gendern“ gegangen sei. Außerdem sei es „ein Arbeitsgerichtsprozess, zu dem wir uns nicht äußern werden“, sagte ein Sprecher auf Anfrage der .
Im konkreten Fall war der Strahlenschutzbeauftragten des Bundesamtes für Seeschifffahrt durch die Bundesbehörde gekündigt worden, weil sie in einem amtlichen Dokument, der Strahlenschutzanweisung, nicht durchgängig „geschlechtergerechte Sprache“ verwenden wollte – was im konkreten Fall bedeutete: entweder geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden oder beide Geschlechter nennen. Stattdessen verwendete sie nach eigener Aussage zum Beispiel den Begriff des „Strahlenschutzbeauftragten“ – also ihre eigene Funktion – im Generischen Maskulinum. Daraufhin mahnte das Bundesamt sie zweimal ab und sprach schließlich eine fristlose Kündigung aus.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) hatte die Bundesbehörde wie schon die Vorinstanz mit der Kündigung abblitzen lassen, allerdings nicht weil eine entsprechende Vorgabe durch den Arbeitgeber nicht zulässig sei. Vielmehr habe das Gendern, bzw. das Verwenden „geschlechtergerechter Sprache“, nicht zum Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiterin gehört. Grundsätzlich seien entsprechende Dienstanweisungen durchaus zulässig und auch zu befolgen, ließ das Gericht durchblicken.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesregierung verteidigt geschlechtergerechte Sprache nach Kündigungsfall.
- Strahlenschutzbeauftragte des BSH wurde gekündigt für Nicht-Verwendung geschlechtergerechter Formulierungen.
- Gericht entschied, dass Gendern nicht zur Zuständigkeit der Mitarbeiterin gehörte.
Warum ist das wichtig?
- Förderung der geschlechtergerechten Sprache in der Amtssprache der Bundesregierung
- Klare Trennung zwischen geschlechtergerechter Sprache und Gendersprache
- Gerichtliche Bestätigung der Zulässigkeit von Dienstanweisungen zur Sprachverwendung
Wer ist betroffen?
- Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bundesverkehrsministerium
- Strahlenschutzbeauftragte
Zahlen/Fakten?
- Bundesregierung verteidigt geschlechtergerechte Sprache, Verwendung seit dieser Legislaturperiode
- Amtssprache des Kanzleramts erlaubt keine Sonderzeichen, Doppelnennungen wie "Kolleginnen und Kollegen" sind zulässig
- Strahlenschutzbeauftragte wurde gekündigt, weil sie keine durchgängige geschlechtergerechte Sprache verwenden wollte
Wie geht’s weiter?
- Bundesregierung verteidigt geschlechtergerechte Sprache
- Unterschied zu Gendersprache mit Sonderzeichen betont
- Keine Angabe
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