Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Gesetz gegen Scheinvaterschaften in Berlin
Berlin () – Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Scheinvaterschaften zu bekämpfen. Der Entwurf, über den die „Welt“ berichtet, geht am heutigen Mittwoch ins Bundeskabinett.
Der Sozialbetrug, den das Haus von Alexander Dobrindt (CSU) mit dem Gesetz eindämmen will, funktioniert so: Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit erkennen gegen Geld oft dutzendfach Kinder an, die nicht ihre sind. Die ausländischen Kinder samt ihren Müttern erhalten so automatisch Aufenthaltstitel in Deutschland. Wenn, wie in solchen Fällen üblich, der „Vater“ keinen Unterhalt zahlen kann, springt der Staat mit Steuergeld ein.
Künftig sollen die Ausländerbehörden solchen Betrug verhindern. Im Gesetzentwurf heißt es: „Die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung ist in Fällen eines `aufenthaltsrechtlichen Gefälles` zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) erforderlich. Liegt die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vor, weist das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurück.“ So sollen Stellen, die den Vorgang der Vaterschaftsanerkennung beurkunden, entlastet werden – also etwa Notariate und Standesämter.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Standesamt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Scheinvaterschaften zu bekämpfen.
- Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit erkennen gegen Geld oft Kinder an, die nicht ihre sind, um Aufenthaltstitel zu erlangen.
- Künftig müssen Ausländerbehörden zustimmen, um solche Anerkennungen zu verhindern.
Warum ist das wichtig?
- Bekämpfung von Sozialbetrug durch Scheinvaterschaften.
- Verbesserung der Kontrolle durch Ausländerbehörden.
- Entlastung von Standesämtern und Notariaten.
Wer ist betroffen?
- Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Ausländische Kinder und deren Mütter
- Staat, der für Unterhalt aufkommen muss
Zahlen/Fakten?
- Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Scheinvaterschaften
- Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit erkennen oft dutzendfach Kinder an, die nicht ihre sind
- Staat springt ein, wenn "Vater" keinen Unterhalt zahlen kann
Wie geht’s weiter?
- Gesetzentwurf wird ins Bundeskabinett eingebracht
- Ausländerbehörden sollen Scheinvaterschaften verhindern
- Standesämter und Notariate werden entlastet
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