Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: Kündigungsschutzverfahren gegen Volkswagen in Braunschweig
Braunschweig () – Das Arbeitsgericht Braunschweig hat in einem Kündigungsschutzverfahren zweier Führungskräfte gegen die Volkswagen AG ein Teilurteil gefällt. Das teilte das Gericht mit.
In einem der beiden Fälle wurde die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, während die ordentliche Kündigung zum 30. September 2026 bestehen bleibt. Die außerordentliche Kündigung sei verspätet ausgesprochen worden, so das Gericht.
Die fristgerechte Kündigung sei hingegen wirksam, weil der Kläger interne Informationen an eine Behörde weitergegeben habe, die keine offizielle Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist.
Im zweiten Verfahren hat das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen, um einen für die fristlose Kündigung relevanten Sachverhalt aufzuklären. In beiden Fällen ergingen zudem Auflagenbeschlüsse zu weiteren Streitpunkten wie Annahmeverzugslohn und Auskunftsansprüchen.
Volkswagen hatte die Kündigungen unter anderem mit millionenschweren Schadensersatzklagen der Mitarbeiter nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und mit angeblichen Schmähungen von Arbeitgebervertretern begründet.
Ein neuer Verhandlungstermin ist für beide Verfahren noch nicht angesetzt. Die parallel laufenden Schadensersatzverfahren der Kläger gegen Volkswagen werden am 24. April 2026 vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen verhandelt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Volkswagen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Arbeitsgericht Braunschweig hat Teilurteil in Kündigungsschutzverfahren gefällt.
- Fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, ordentliche Kündigung zum 30. September 2026 bleibt bestehen.
- Zweites Verfahren betrifft Aufklärung eines relevanten Sachverhalts für fristlose Kündigung.
Warum ist das wichtig?
- Rechtliche Klarheit für Volkswagen und die betroffenen Führungskräfte
- Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes bei internen Meldungen
- Bedeutung für zukünftige Kündigungsschutzverfahren und interne Compliance-Regeln
Wer ist betroffen?
- Führungskräfte von Volkswagen
- Volkswagen AG
- Mitarbeiter, die Schadensersatz verlangen
Zahlen/Fakten?
- Fristlose Kündigung für unwirksam erklärt
- Ordentliche Kündigung zum 30. September 2026
- Nächster Verhandlungstermin für Schadensersatzverfahren am 24. April 2026
Wie geht’s weiter?
- Klarstellung der Kündigungsschutzverfahren erforderlich
- Aufklärung des relevanten Sachverhalts im zweiten Verfahren
- Nächster Verhandlungstermin steht noch aus
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