Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Potsdam: Neue Verpackungssteuer zur Sauberkeit
Potsdam () – Die Landeshauptstadt Potsdam will eine Verpackungssteuer einführen, um die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern und Einwegverpackungen zu reduzieren. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.
Eine entsprechende Beschlussvorlage soll am 4. März in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden, die Satzung könnte dann zum 1. Juli in Kraft treten.
Die Steuer richtet sich an Endverkäufer von Speisen und Getränken, insbesondere bei „to go“-Angeboten.
Für Einwegverpackungen wie Becher oder Teller ist ein Steuersatz von 0,50 Euro je Stück vorgesehen, für Einwegbesteck 0,20 Euro. Betriebe, die konsequent auf Mehrweg setzen oder Einweg ganz vermeiden, würden keine Steuer zahlen, ebenso fallen Verpackungen mit gesetzlichem Pfand nicht darunter.
Bei der Ausgestaltung orientierte sich Potsdam an anderen Städten wie Tübingen, Konstanz und Freiburg.
Verschiedene Wirtschafts- und Verbraucherverbände waren in die Erarbeitung einbezogen worden. Kämmerer Burkhard Exner sieht in der Steuer einen „wichtigen Schritt für mehr Sauberkeit und Nachhaltigkeit“, der Anreize für Mehrweg setze.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Müll (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Potsdam plant Einführung einer Verpackungssteuer zur Verbesserung der Sauberkeit und Reduzierung von Einwegverpackungen.
- Beschlussvorlage wird am 4. März in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, Satzung könnte zum 1. Juli in Kraft treten.
- Steuer betrifft Endverkäufer von Speisen und Getränken mit spezifischen Steuersätzen für Einwegverpackungen.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum
- Reduzierung von Einwegverpackungen
- Anreize für Mehrwegverpackungen schaffen
Wer ist betroffen?
- Endverkäufer von Speisen und Getränken
- Betriebe, die Einwegverpackungen verwenden
- Verbraucher von "to go"-Angeboten
Zahlen/Fakten?
- 0,50 Euro Steuersatz für Einwegverpackungen wie Becher oder Teller
- 0,20 Euro Steuersatz für Einwegbesteck
- Inkrafttreten der Satzung zum 1. Juli angestrebt
Wie geht’s weiter?
- Beschlussvorlage wird am 4. März eingebracht
- Satzung könnte am 1. Juli in Kraft treten
- Steuer gilt für Einwegverpackungen und fördert Mehrwegangebote
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