Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesetzesänderung zur Luftverkehrsteuer in Berlin
Berlin () – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Die Luftverkehrsteuersätze sollen auf das Niveau der vor dem 1. Mai 2024 geltenden Steuersätze gesenkt werden, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten
Konkret sind folgende Änderungen vorgesehen: Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2.500 km Entfernung wird von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt. Für Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 km Entfernung sinkt der Steuersatz von 39,34 Euro auf 33,01 Euro. Bei Zielländern mit einer Entfernung von über 6.000 km wird der Steuersatz von 70,83 Euro auf 59,43 Euro reduziert.
Das Bundesfinanzministerium teilte, dass die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden sollen. Die Steuersätze knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanzklassen gegliedert. Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main und dem größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kabinettssitzung am 01.04.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
- Luftverkehrsteuersätze werden ab 1. Juli 2026 gesenkt
- Steuersätze für verschiedene Entfernungen werden reduziert: bis 2.500 km von 15,53 Euro auf 13,03 Euro, 2.500-6.000 km von 39,34 Euro auf 33,01 Euro, über 6.000 km von 70,83 Euro auf 59,43 Euro
Warum ist das wichtig?
- Senkung der Luftverkehrsteuersätze entlastet Reisende finanziell
- Förderung des Reiseverkehrs und Unterstützung der Luftfahrtbranche
- Anpassung der Steuerstruktur an die Distanz zum Zielort fördert Transparenz
Wer ist betroffen?
- Reisende
- Fluggesellschaften
- Flughäfen
Zahlen/Fakten?
- Steuersatz für bis zu 2.500 km: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro
- Steuersatz für 2.500 bis 6.000 km: von 39,34 Euro auf 33,01 Euro
- Steuersatz für über 6.000 km: von 70,83 Euro auf 59,43 Euro
Wie geht’s weiter?
- Änderungen im Luftverkehrsteuergesetz treten zum 1. Juli 2026 in Kraft
- Senkung der Steuersätze für verschiedene Entfernungskategorien
- Reisende sollen von den Steuersenkungen profitieren
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