Auffahrunfall auf A28 bei Delmenhorst verletzt zwei Personen

22. November 2025
1 min Lesezeit

Auffahrunfall auf A28 bei Delmenhorst verletzt zwei Personen

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Verkehrsunfall im Autobahndreieck Delmenhorst

() – Bei einem Auffahrunfall im Autobahndreieck Delmenhorst sind zwei Personen leicht verletzt worden. Die Polizeiinspektion Delmenhorst/-Land/Wesermarsch teilte mit, dass sich der Unfall am Freitag gegen 14:20 Uhr auf der Überleitung von der B75 auf die Bundesautobahn 28 in Richtung Oldenburg ereignet habe.

Vier Pkw waren an dem Unfall beteiligt.

Zunächst habe eine 25-jährige Mercedes-Fahrerin in dichtem Verkehr zu spät gebremst und einen Peugeot einer 39-Jährigen gerammt, der dadurch auf einen Ford eines 61-Jährigen aufgeschoben wurde. Anschließend sei eine 48-jährige VW-Fahrerin aus Oldenburg auf den Mercedes aufgefahren.

Gegen die beiden unfallverursachenden Fahrerinnen wurden Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 12.000 Euro. Die 39-jährige Peugeot-Fahrerin und die 25-jährige Mercedes-Fahrerin erlitten leichte Verletzungen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Auffahrunfall im Autobahndreieck Delmenhorst mit vier Pkw beteiligt
  • Zwei Personen leicht verletzt, insgesamt 12.000 Euro Schaden
  • Strafverfahren gegen beide unfallverursachenden Fahrerinnen eingeleitet

Warum ist das wichtig?

  • Wichtig zum Verständnis von Verkehrssicherheit und Unfallverhütung
  • Relevanz für die Analyse von Fahrverhalten im dichten Verkehr
  • Auswirkungen auf Versicherungsansprüche und rechtliche Konsequenzen

Wer ist betroffen?

  • 25-jährige Mercedes-Fahrerin
  • 39-jährige Peugeot-Fahrerin
  • 61-jähriger Ford-Fahrer
  • 48-jährige VW-Fahrerin

Zahlen/Fakten?

  • Zwei Personen leicht verletzt
  • Vier Pkw beteiligt
  • Gesamtschaden beträgt etwa 12.000 Euro

Wie geht’s weiter?

  • Weitere Ermittlungen durch die Polizei
  • Strafverfahren gegen die unfallverursachenden Fahrerinnen
  • Klärung des Unfallhergangs und der Schadenshöhe
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