Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Debatte um Mietrecht in Berlin
Berlin () – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) erwartet von den geplanten Änderungen im Mietrecht einen besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit.
„Der Gesetzgeber sorgt mit der geplanten Änderung für Klarheit, dass die Befriedigung von Mietschulden beide Kündigungsarten, die außerordentliche und die hilfsweise ordentliche Kündigung, erfasst“, sagte Geschäftsführerin Sabine Bösing dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. „Nur so können unnötige Kündigungen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und präventiv vor Wohnungslosigkeit geschützt werden.“
Sie bezog sich damit auf die geplanten Änderungen zur sogenannten Schonfristregelung. Mieter, die wegen Mietrückständen eine ordentliche Kündigung erhalten, sollen diese einmalig abwenden können, wenn sie die Miete innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Es könne nicht sein, dass Mieter, die ihre Schulden beglichen haben, „mit der Unsicherheit leben müssen, ob ihr Mietverhältnis tatsächlich fortbesteht“, sagte Bösing.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Obdachlose kampieren (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe erwartet besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit durch Mietrechtsänderungen.
- Geplante Änderungen zur Schonfristregelung ermöglichen Mieter, Kündigungen aufgrund von Mietrückständen einmalig abzuwenden.
- BAGW-Geschäftsführerin widerspricht Eigentümerverband, der keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit sieht.
Warum ist das wichtig?
- Geplanter rechtlicher Schutz vor Wohnungslosigkeit
- Vermeidung unnötiger Kündigungen und gerichtlicher Auseinandersetzungen
- Gewährleistung der Sicherheit für Mieter nach Begleichung von Schulden
Wer ist betroffen?
- Mieter mit Mietrückständen
- Obdachlose
- Eigentümer von Mietwohnungen
Zahlen/Fakten?
- BAGW erwartet besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit durch Mietrechtsänderungen
- Mieter können ordentliche Kündigung einmalig abwenden, wenn Mietschulden innerhalb einer Frist gezahlt werden
- Keine Angabe
Wie geht’s weiter?
- Erwartung eines besseren Schutzes vor Wohnungslosigkeit durch neue Mietrechtsänderungen
- Einführung einer Schonfristregelung für Mieter mit Mietrückständen
- Vermeidung unnötiger Kündigungen und gerichtlicher Auseinandersetzungen
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