Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Tragischer Unfall in Göppingen
Göppingen () – Ein 19-jähriger Autofahrer hat am Samstagabend in Göppingen eine Fußgängerin getötet und einen weiteren Fußgänger schwer verletzt. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit.
Demnach übersah der junge Mann beim Abbiegen zwei Personen, die die Fahrbahn querten.
Der Unfall ereignete sich gegen 19:50 Uhr in der Fischstraße. Laut Zeugen beschleunigte der 19-Jährige mit seinem Mercedes beim Linksabbiegen in die Einmündung Am Fischbergle stark.
Anschließend kollidierte er mit den beiden Fußgängern. Eine 57-jährige Frau erlag noch an der Unfallstelle ihren Verletzungen.
Ein 50-jähriger Mann wurde mit schweren Verletzungen per Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht.
Der Fahrer und seine 18-jährige Beifahrerin blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat einen Gutachter zur Klärung der Unfallursache bestellt.
Der Sachschaden wird auf etwa 4.000 Euro beziffert. Im Einsatz waren mehrere Rettungsfahrzeuge, ein Notarzt, Notfallseelsorger und die Feuerwehr Göppingen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 19-jähriger Autofahrer übersehen beim Abbiegen zwei Fußgänger in Göppingen
- Eine 57-jährige Frau starb am Unfallort, ein 50-jähriger Mann wurde schwer verletzt
- Fahrer und Beifahrerin blieben unverletzt; Staatsanwaltschaft bestellt Gutachter zur Unfallursache
Warum ist das wichtig?
- Wichtige Verkehrssicherheitsthemen aufzeigen
- Notwendigkeit für Aufklärung über Fahrverhalten
- Auswirkung auf die Gemeinschaft und rechtliche Konsequenzen
Wer ist betroffen?
- 19-jähriger Autofahrer
- 57-jährige Fußgängerin
- 50-jähriger Fußgänger
Zahlen/Fakten?
- 19-jähriger Autofahrer überfährt zwei Fußgänger
- 57-jährige Frau verstirbt an der Unfallstelle
- 50-jähriger Mann schwer verletzt und mit Rettungshubschrauber transportiert
- Sachschaden etwa 4.000 Euro
Wie geht’s weiter?
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ulm zur Unfallursache
- Gutachter wird bestellt
- Sachschaden von etwa 4.000 Euro
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