Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Versuchte Einreise und Strafe in Kehl
Kehl () – Ein 35-jähriger Russe ist am Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung verurteilt worden. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Offenburg am Donnerstag mit.
Der Mann war bereits am 16. Februar an der Grenzkontrollstelle Kehl-Europabrücke aufgefallen, als er mit einem Fernbus aus Frankreich kam und einen ukrainischen Reisepass vorlegte, der sich als Totalfälschung erwies.
Da der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte und der Sachverhalt einfach gelagert war, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren.
Der Strafrichter verurteilte den Mann daraufhin am 17. Februar im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen.
Anschließend wurde der 35-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen und erhielt ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Das beschleunigte Verfahren kommt laut Bundespolizei vor allem bei einfachen Sachverhalten und bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland zur Anwendung, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundespolizei (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 35-jähriger Russe wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung verurteilt
- Ukrainischer Reisepass als Totalfälschung entlarvt
- Geldstrafe von 50 Tagessätzen und dreijähriges Einreiseverbot für Deutschland ausgesprochen
Warum ist das wichtig?
- Verhinderung von illegaler Einreise und Identitätsbetrug
- Effiziente Strafverfolgung durch beschleunigtes Verfahren
- Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit an Grenzen
Wer ist betroffen?
- 35-jähriger Russe
- Staatsanwaltschaft Offenburg
- Bundespolizeiinspektion Offenburg
Zahlen/Fakten?
- 35-jähriger Russe verurteilt am 17. Februar
- Geldstrafe von 50 Tagessätzen
- Drei Jahre Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland
Wie geht’s weiter?
- Der 35-Jährige wurde verurteilt und nach Frankreich zurückgewiesen.
- Er erhielt ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.
- Das beschleunigte Verfahren wurde angewendet, um effektive Strafverfolgung zu gewährleisten.
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