Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Missstände im Antidiskriminierungsschutz Deutschland
Berlin () – In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland.
Das geht aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. „In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, heißt es darin.
Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote. Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben.“
Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. Weiter heißt es: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“ Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND: „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen – das zeigt das Gutachten ganz deutlich. Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Sie fügte hinzu: „Die Bundesregierung hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt. Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören – auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND, belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die Sprecherin weiter. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Antidiskriminierungsbeauftragte (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Deutschland hat im europäischen Vergleich den schlechtesten Schutz vor sexueller Belästigung.
- In vielen europäischen Ländern ist sexuelle Belästigung umfassend verboten, auch außerhalb des Arbeitslebens.
- Die Bundesregierung plant eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zur Verbesserung des Schutzes.
Warum ist das wichtig?
- Bessere gesetzliche Schutzmaßnahmen in anderen europäischen Ländern gegen sexuelle Belästigung.
- Notwendigkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für umfassenderen Schutz.
- Aktueller rechtlicher Mangel in Deutschland, insbesondere außerhalb des Arbeitskontexts.
Wer ist betroffen?
- Menschen in Deutschland
- Besonders Frauen
- Betroffene von sexueller Belästigung
Zahlen/Fakten?
- In Deutschland ist sexuelle Belästigung nur im Arbeitsleben verboten.
- In vielen europäischen Ländern ist sexueller Belästigung auch im Zivilrecht und in der Gesundheitsversorgung, Vermietung von Wohnraum und bei kulturellen Angeboten ausdrücklich untersagt.
- Deutschland gilt im europäischen Vergleich als Schlusslicht im Schutz vor sexueller Belästigung.
Wie geht’s weiter?
- Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung
- Prüfung von gesetzlichen Handlungsbedarf durch die Bundesregierung
- Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorgaben zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes
