Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsprechung zu Impfstoffhaftung in Stuttgart
Heilbronn () – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Heilbronn gegen den Impfstoffhersteller Biontech bestätigt. Das teilte das Landgericht Heilbronn am Montag mit.
In dem Verfahren hatte ein Kläger Schmerzensgeld in hoher fünfstelliger Summe sowie die Feststellung einer Ersatzpflicht für mögliche künftige Schäden gefordert, nachdem er seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty im Jahr 2021 zurückführte.
Das Landgericht hatte die Klage bereits im November 2024 abgewiesen. Die Richter verneinten eine Haftung des pharmazeutischen Unternehmers nach dem Arzneimittelgesetz. Eine schädliche Wirkung des Impfstoffs, die über ein vertretbares Maß hinausgehe, sei nicht anzunehmen. Die umfassende Prüfung und Zulassung durch die Europäische Kommission belege die Sicherheit des Impfstoffs. Auch eine fehlerhafte Kennzeichnung oder Information sah das Gericht nicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies nun mit Urteil vom 13. November 2025 die dagegen eingelegte Berufung zurück.
Die Stuttgarter Richter teilten die Bewertung der Vorinstanz. Die positive Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten des Impfstoffeinsatzes sei maßgeblich. Die vom Kläger geschilderten Beschwerden wie anhaltende Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit oder Herzrhythmusstörungen seien keine anerkannten Impfkomplikationen und könnten eine Vielzahl anderer Ursachen haben. Das Paul-Ehrlich-Institut sehe keinen plausiblen Hinweis auf einen direkten ursächlichen Zusammenhang zwischen Long-Covid-ähnlichen Beschwerden und einer Covid-19-Schutzimpfung. Der Bundesgerichtshof wird am 9. März erstmals in einem ähnlichen Verfahren gegen einen anderen Impfstoffhersteller entscheiden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Impfspritze mit Impfstoff von Biontech (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Urteil des Landgerichts Heilbronn gegen Biontech.
- Kläger fordert Schmerzensgeld und Ersatzpflicht für Schäden nach Corona-Impfung.
- Gericht sieht keine Haftung des Herstellers, da Impfstoff als sicher gilt und Beschwerden nicht anerkannten Impfkomplikationen zugeordnet werden können.
Warum ist das wichtig?
- Bestätigung der Sicherheit des Impfstoffs von Biontech durch gerichtliche Entscheidungen
- Klärung rechtlicher Fragen zur Haftung von Impfstoffherstellern
- Unterstützung der öffentlichen Gesundheit durch Vertrauen in COVID-19-Impfungen
Wer ist betroffen?
- Kläger mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Impfstoffhersteller Biontech
- Menschen mit Long-Covid-ähnlichen Beschwerden
Zahlen/Fakten?
- Klageabweisung durch Landgericht Heilbronn im November 2024
- Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Urteil am 13. November 2025
- Kläger fordert Schmerzensgeld in hoher fünfstelliger Summe
Wie geht’s weiter?
- Warten auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 9. März.
- Mögliche künftige Klagen gegen andere Impfstoffhersteller.
- Fortsetzung der Diskussion über Impfkomplikationen und deren Ursachen.
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