Berufung in Impfschadensverfahren vor dem OLG Hamm erfolgreich

19. Mai 2026
1 min Lesezeit

Berufung in Impfschadensverfahren vor dem OLG Hamm erfolgreich

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Rechtsprechung zu Impfschäden in Hamm

() – Das Oberlandesgericht Hamm hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts in einem Verfahren um behauptete Gesundheitsschäden nach einer Corona-Schutzimpfung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Der Kläger macht geltend, nach einer Impfung mit dem Präparat der beklagten Herstellerin unter Post-Covid-Symptomen zu leiden.

Er verlangt unter anderem Auskunft über Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, da der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen nicht hinreichend dargelegt habe.

Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts sah dies nun anders.

Nach seiner Auffassung genügt es für einen Auskunftsanspruch nach dem Arzneimittelgesetz, wenn die vorgetragenen Tatsachen die Ursächlichkeit des Arzneimittels für den Schaden plausibel erscheinen lassen. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit sei nicht erforderlich.

Der Vortrag des Klägers gehe über einen bloßen unbestimmten Verdacht hinaus, sodass der Fall nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden muss.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Oberlandesgericht Hamm hebt Urteil des Landgerichts auf.
  • Kläger klagt wegen behaupteter Gesundheitsschäden nach Corona-Impfung.
  • Fall wird zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Warum ist das wichtig?

  • Aufhebung des klageabweisenden Urteils fördert rechtliche Klärung von Impfnebenwirkungen.
  • Ermöglicht Klägern, Ansprüche leichter geltend zu machen.
  • Stärkt rechtlichen Rahmen für Arzneimittelauskunft und Schadensersatz.

Wer ist betroffen?

  • Kläger mit Post-Covid-Symptomen
  • Herstellerin des Impfstoffs
  • Landgerichtsschutzstelle

Zahlen/Fakten?

  • Oberlandesgericht Hamm hebt klaheabweisendes Urteil des Landgerichts auf
  • Kläger leidet nach Impfung unter Post-Covid-Symptomen
  • Auskunftsanspruch nach Arzneimittelgesetz erfordert Plausibilität, keine überwiegende Wahrscheinlichkeit

Wie geht’s weiter?

  • Klage wird erneut vor dem Landgericht verhandelt
  • Kläger erhält Auskunft über Impfnebenwirkungen
  • Möglichkeit für Schadensersatz und Schmerzensgeld bleibt bestehen
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