Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Grenzkontrollen und offene Haftbefehle in Ludwigsdorf
Ludwigsdorf () – An den Grenzübergängen Hagenwerder und Podrosche haben Bundespolizeibeamte am Wochenende zwei Reisende mit offenen Haftbefehlen gestellt. Wie die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf am Montag mitteilte, konnten beide Personen ihre ausstehenden Geldstrafen noch vor Ort begleichen und so eine drohende Haftstrafe abwenden.
Bei einer Kontrolle am Samstagmittag am Grenzübergang Hagenwerder entdeckten die Beamten bei einer 28-jährigen Polin einen offenen Vollstreckungshaftbefehl.
Das Amtsgericht Sonneberg hatte im Januar 2024 einen Strafbefehl wegen Diebstahls gegen die Frau erlassen, dessen Zahlung sie bisher nicht nachgekommen war. Sie beglich umgehend die fällige Geldstrafe von 1.284,50 Euro plus Verfahrenskosten.
Am Sonntag gegen 11:30 Uhr wurde am Grenzübergang Podrosche ein 60-jähriger Pole kontrolliert, bei dem ebenfalls ein offener Strafvollstreckungshaftbefehl festgestellt wurde.
Er hatte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.860,00 Euro plus Verfahrenskosten offen, zu der ihn das Amtsgericht Kamenz im April 2025 wegen Diebstahls verurteilt hatte. Auch er zahlte den Betrag sofort und konnte seine Reise fortsetzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundespolizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundespolizei stellte zwei Reisende mit offenen Haftbefehlen an den Grenzübergängen Hagenwerder und Podrosche.
- Eine 28-jährige Polin und ein 60-jähriger Pole beglichen ihre ausstehenden Geldstrafen vor Ort und vermieden Haftstrafen.
Warum ist das wichtig?
- Vermeidung von Haftstrafen für Personen mit offenen Haftbefehlen
- Sofortige Begleichung von Geldstrafen fördert Rechtssicherheit
- Effiziente Kontrolle an Grenzübergängen unterstützt die öffentliche Sicherheit
Wer ist betroffen?
- 28-jährige Polin
- 60-jähriger Pole
Zahlen/Fakten?
- 1.284,50 Euro Geldstrafe bei einer 28-jährigen Polin
- 1.860,00 Euro Geldstrafe bei einem 60-jährigen Polen
- Beide Personen konnten Haftstrafe durch Zahlung der Geldstrafen abwenden
Wie geht’s weiter?
- Beide Reisende konnten ihre Geldstrafen vor Ort begleichen.
- Haftstrafen wurden abgewendet.
- Reisen konnten fortgesetzt werden.
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