Jugendamt soll bei verpassten Jobcenter-Terminen eingreifen

14. Januar 2026
1 min Lesezeit

Jugendamt soll bei verpassten Jobcenter-Terminen eingreifen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Sozialpolitik: Jobcenter und Jugendamt in Berlin

() – Arbeitslose Eltern, die mehrere Termine beim Jobcenter verpassen und anschließend sanktioniert werden, sollen in Zukunft vom Jugendamt kontaktiert werden. Eine Anfrage von Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek, über welche das Nachrichtenportal T-Online berichtet, macht auf die Passage in der Begründung des Gesetzentwurfs aufmerksam.

Die geplante neue Grundsicherung sieht vor, dass Leistungsbeziehern, die drei Termine in Folge verpassen und bei denen kein triftiger Grund vorliegt, beziehungsweise durch eine Härtefallprüfung ermittelt wird, bis zu 100 Prozent der Leistungen gekürzt werden können. Wenn minderjährige Kinder in dem Haushalt leben, ist das Jobcenter angehalten, das Jugendamt zu informieren. Dieses soll dann prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Die Linke im Bundestag kritisiert die neue Formulierung scharf. „Ein reiner Verwaltungsvorgang – drei versäumte Termine beim Jobcenter – wird jetzt zu einem meldepflichtigen Kinderschutzfall“, sagte Reichinnek. „Das ist nicht weniger als ein Skandal.“ Nach einer Meldung seien die Jugendämter gezwungen zu handeln und Hausbesuche durchzuführen, so Reichinnek weiter.

Die Bundesregierung baue damit eine Drohkulisse aus Jobcenter, Jugendamt und Familiengericht auf, um armutsbetroffene Menschen gefügig zu machen. „Das schützt aber nicht die Kinder, sondern zwingt die Jugendhilfe, diejenigen zu kontrollieren und zu sanktionieren, die sie eigentlich unterstützen sollen“, so Reichinnek.

Aus Sicht der Bundesregierung geht es bei dem Verfahren genau darum – die Unterstützung der Eltern und den Schutz der Kinder. In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass auch deswegen auf die Informationspflicht hingewiesen werde, „damit das Jugendamt tätig werden und das betroffene Elternteil unterstützen kann“. In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es dazu weiter: „Die Jobcenter sollen insbesondere bei Entfall des Leistungsanspruchs im Fall von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern eng mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jobcenter (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Arbeitslose Eltern, die Termine beim Jobcenter verpassen, sollen vom Jugendamt kontaktiert werden.
  • Bei mehreren versäumten Terminen kann die Grundsicherung um bis zu 100 Prozent gekürzt werden.
  • Die Linke kritisiert die Umwandlung von Verwaltungsvorgängen in meldepflichtige Kinderschutzfälle.

Warum ist das wichtig?

  • Unterstützung von Eltern mit minderjährigen Kindern bei Leistungsproblemen
  • Prävention von Kindeswohlgefährdung durch frühzeitige Intervention
  • Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Jugendämtern

Wer ist betroffen?

  • Arbeitslose Eltern
  • Minderjährige Kinder in den Haushalten
  • Jugendämter

Zahlen/Fakten?

  • Bis zu 100 % der Leistungen können gekürzt werden, wenn drei Termine beim Jobcenter ohne triftigen Grund verpasst werden.
  • Jugendämter müssen informieren und prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben.
  • Kritik an der Drohkulisse von Jobcenter und Jugendamt, die armutsbetroffene Menschen unter Druck setzen soll.

Wie geht’s weiter?

  • Jugendamt wird bei mehrfachen Terminen im Jobcenter kontaktiert
  • Prüfung auf Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt
  • Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Jugendhilfe wird angestrebt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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