Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Entwicklungen in Halle
Halle () – Die Stadt Halle hat die Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot von Taubenausstellungen aufgehoben. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit.
Die Entscheidung gilt ab Mittwoch.
Grund für die Lockerungen ist ein gesunkenes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest. Tauben gelten nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts epidemiologisch als sogenannte Sackgassenwirte und tragen nicht zur Ausbreitung des Virus bei.
Das Verbot für andere Geflügelausstellungen bleibt dagegen bestehen, da hier ein größeres Risiko der Seuchenverschleppung gesehen wird.
Die Stadt erinnert Geflügelhalter an die weiterhin geltenden Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu zählen die Anzeigepflicht der Haltung, die Unterbindung von Kontakten zu Wildvögeln sowie die Führung eines Bestandsregisters.
Die geänderte Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 16. Januar veröffentlicht und ist bereits auf der städtischen Internetseite einsehbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Henne |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Stadt Halle hebt Stallpflicht für Geflügel und Verbot von Taubenausstellungen auf.
- Grund sind gesunkene Risiken der Geflügelpest und epidemiologische Einschätzung der Tauben.
- Verbot für andere Geflügelausstellungen bleibt aufgrund höherer Risiken bestehen.
Warum ist das wichtig?
- Aufhebung der Stallpflicht fördert Tierhaltung und Wirtschaftlichkeit für Geflügelhalter
- Geringeres Risiko der Geflügelpest verbessert die allgemeine Tiergesundheit
- Weiterhin bestehende Biosicherheitsmaßnahmen schützen vor Seuchenverschleppung
Wer ist betroffen?
- Geflügelhalter
- Taubenbesitzer
- Teilnehmer an Geflügelausstellungen
Zahlen/Fakten?
- Stallpflicht für Geflügel und Verbot von Taubenausstellungen aufgehoben
- Entscheidung gilt ab Mittwoch
- Verbot für andere Geflügelausstellungen bleibt bestehen
Wie geht’s weiter?
- Aufheben der Stallpflicht für Geflügel
- Verbot von Taubenausstellungen bleibt bestehen
- Geflügelhalter müssen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
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