NRW-Justizminister will "Femizid" als neues Mordmerkmal

3. Januar 2026
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NRW-Justizminister will "Femizid" als neues Mordmerkmal

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Femizid und Mordrecht in NRW

() – NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) plädiert dafür, „Femizid“ als neues Mordmerkmal einzuführen – gleichwertig etwa mit den Merkmalen Heimtücke, Habgier oder niedere Beweggründe.

„Es geht bei einem Femizid um eine Form der Machtausübung in allerschlimmster Form“, begründete Limbach dies der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Wenn eine Frau sich trennen oder eine Tochter ihren Freund frei wählen will, und ein Mann meint, dass es ihm zusteht, ihr Leben eher zu beenden, als das zuzulassen: Daraus spricht eine solche Niedertracht, solch eine Schwere an Kriminalität, dass das gleichwertig ist mit anderen Mordmerkmalen wie Heimtücke oder Habgier.“

Der Täter mache sich zum Herren über Leben und Tod und die Frau zum Objekt, so Limbach.

„Ich finde es gerechtfertigt, das mit der höchsten Strafe zu belegen, die wir vorsehen. Es gibt diese Überlegung auf Bundes- und Länderebene, und ich unterstütze sie.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • NRW-Justizminister Benjamin Limbach plädiert für die Einführung des Mordmerkmals "Femizid".
  • Er beschreibt Femizid als extreme Machtausübung und rechtfertigt hohe Strafen dafür.
  • Limbach unterstützt Überlegungen auf Bundes- und Länderebene für diese Regelung.

Warum ist das wichtig?

  • Einführung des Femizids als Mordmerkmal könnte höhere Strafbarkeit von femiziden Taten bewirken.
  • Anerkennung von Femizid als extreme Machtausübung zeigt gesellschaftliche Relevanz.
  • Unterstützung von Länderebenen stärkt rechtliche Rahmenbedingungen für den Schutz von Frauen.

Wer ist betroffen?

Zahlen/Fakten?

  • Einführung des Begriffs "Femizid" als neues Mordmerkmal
  • Gleichwertigkeit mit Heimtücke, Habgier und niederen Beweggründen
  • Begründung: Machtausübung und besonders schwere Kriminalität

Wie geht’s weiter?

  • Einführung von "Femizid" als Mordmerkmal
  • Diskussion auf Bundes- und Länderebene unterstützen
  • Höchste Strafe für Femizid vorschlagen
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