Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Bedenken zu Grundsicherungs-Sanktionen in Mainz
Mainz () – Der SPD-Vizevorsitzende Alexander Schweitzer bezweifelt, dass die Pläne der Bundesregierung für Komplettsanktionen in der neuen Grundsicherung rechtmäßig sind.
Zu Totalsanktionen gebe es „eine klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, wie weit Sanktionen gehen dürfen. Leistungen komplett zu streichen, geht demnach nicht.“
Wer in eine Notlage gerate, müsse „aufgefangen und unterstützt werden“, sagte Schweitzer.
„Die Grundsicherung soll deswegen dafür sorgen, dass Menschen wieder in selbstständige Arbeit kommen.“
Union und SPD hatten sich kurz vor Weihnachten auf eine Reform des bisherigen Bürgergelds verständigt, das künftig Grundsicherung heißen soll.
Verpasst ein Bezieher demnach unentschuldigt drei Termine beim Jobcenter, kann die staatliche Unterstützung komplett gestrichen werden. Auf diese Verschärfung hatte die Union bestanden, in der SPD läuft ein Mitgliederbegehren gegen die Reform.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 zu den Sanktionsregelungen im damaligen Hartz-IV-System geurteilt.
Es erkannte an, dass der Staat Mitwirkungspflichten verlangen kann und Pflichtverstöße sanktionieren darf. Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs erklärten die Richter jedoch für unverhältnismäßig und damit für verfassungswidrig.
Das Gericht argumentierte mit den beiden durch die Ewigkeitsklausel (Artikel 79 GG) geschützten Grundgesetz-Artikeln: Das Existenzminimum sei durch die Menschenwürde (Artikel 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 GG) geschützt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Passanten an einem Bürgergeld-Infostand (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Alexander Schweitzer bezweifelt die Rechtmäßigkeit der geplanten Komplettsanktionen in der Grundsicherung.
- Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass komplette Leistungseinstellungen unzulässig sind.
- Die Union und SPD haben sich auf eine Reform des Bürgergelds verständigt, die nun die Grundsicherung regelt.
Warum ist das wichtig?
- Klärung rechtlicher Grenzen für Sanktionen in der Grundsicherung
- Schutz des Existenzminimums und der Menschenwürde
- Einfluss auf Reformdiskussionen und Politikgestaltung
Wer ist betroffen?
- Bezieher von Grundsicherung
- Menschen in Notlagen
- Mitglieder der SPD
Zahlen/Fakten?
- Totalsanktionen in der Grundsicherung könnten rechtlich problematisch sein.
- Bundesverfassungsgericht entschied, dass Leistungen nicht komplett gestrichen werden dürfen.
- Sanktionen über 30 Prozent des Regelbedarfs sind als unverhältnismäßig und verfassungswidrig eingestuft.
Wie geht’s weiter?
- Prüfung der rechtlichen Grundlagen für Komplettsanktionen in der neuen Grundsicherung
- Diskussion innerhalb der SPD über die Reform des Bürgergelds
- Mögliche Anfechtung durch Mitgliederbegehren gegen die Verschärfung der Sanktionsregelungen
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