Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Medizin und Sterbehilfe: Debatte in Berlin
Berlin () – Ärztepräsident Klaus Reinhardt begrüßt die Kompromisssuche einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten für eine Neuregelung der Sterbehilfe, lehnt aber eine aktive Unterstützung der Bundesärztekammer etwa durch eine Veröffentlichung einer Liste von hilfswilligen Medizinern ab. „Eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe ist erforderlich, um den derzeitigen ungeregelten Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020 zu beenden“, sagte Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. Dieser sei für Menschen mit Suizidgedanken ebenso problematisch wie für Ärzte.
„Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem Geschäftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn“, warnte der Mediziner. Nötig sei bei einer Neuregelung vor allem die Etablierung eines Schutzkonzepts. So müsse unter anderem sichergestellt sein, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsächlich dauerhaften Charakter habe. „Außerdem müssen geeignete Maßnahmen der Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situation das Leben nehmen“, sagte Reinhardt.
Auf die Frage, ob die Bundesärztekammer zum Ausbremsen umstrittener Sterbehilfevereine auf ihrer Homepage eine Liste der Ärzte veröffentlichen würde, die für eine Suizid-Assistenz zur Verfügung stehen, sagte Reinhardt: „Definitiv nein.“ Die Suizid-Begleitung sei Ärzten berufsrechtlich nicht untersagt, aber sie sei keine ärztliche Aufgabe. Wenn Ärzte in konkreten, schwierigen Situationen für sich nach sorgfältiger Abwägung anders entschieden, respektiere er das. Aber: „Wir als Bundesärztekammer werden nichts unterstützen, was den Eindruck erweckt, Suizidbeihilfe gehöre zur ärztlichen Tätigkeit.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Krankenhaus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Ärztepräsident Klaus Reinhardt begrüßt Kompromisssuche zur Neuregelung der Sterbehilfe.
- Reinhardt lehnt Veröffentlichung einer Liste hilfswilliger Mediziner durch die Bundesärztekammer ab.
- Er fordert ein Schutzkonzept, um den Sterbewunsch als freiverantwortlich und dauerhaft sicherzustellen.
Warum ist das wichtig?
- Beendigung des ungeregelten Zustands der Sterbehilfe nach Gerichtsurteil nötig.
- Notwendigkeit eines Schutzkonzepts und Maßnahmen zur Suizidprävention.
- Vermeidung der Kommerzialisierung der Suizidhilfe.
Wer ist betroffen?
- Menschen mit Suizidgedanken
- Ärzte
- Bundesärztekammer
Zahlen/Fakten?
- Gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe erforderlich seit Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2020
- Schutzkonzept nötig für freiverantwortlichen Sterbewunsch und dessen dauerhaften Charakter
- Suizid-Begleitung ist keine ärztliche Aufgabe, Bundesärztekammer lehnt Veröffentlichung einer Arzteliste ab
Wie geht’s weiter?
- Etablierung eines Schutzkonzepts für Sterbehilfe erforderlich
- Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Suizidprävention
- Bundesärztekammer wird keine Liste hilfswilliger Ärzte veröffentlichen
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