Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Landwirtschaftliche Gesundheitslage in Hamm
Hamm () – In einem Putenmastbetrieb in Hamm ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das teilte das Veterinäramt des Kreises Unna mit, das auch für das Stadtgebiet Hamm zuständig ist.
Der Verdacht war bereits am Freitag erhoben und am Samstag vom Chemischen Veterinär Untersuchungsamt Arnsberg bestätigt worden. Rund 8.000 Puten wurden daraufhin getötet.
Um den betroffenen Betrieb richtet das Veterinäramt eine Schutzzone mit einem Radius von 3,1 Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern ein.
Die Allgemeinverfügung wird am Montag im Amtsblatt des Kreises Unna erlassen und betrifft auch Teile des Kreises Soest. In den Zonen gilt unter anderem Stallpflicht für alle Geflügelbestände, Meldepflicht der Tierzahl und ein Transportverbot für Geflügel und dessen Produkte.
Die Behörde appelliert an alle Geflügelhalter, auch außerhalb der Zonen, wachsam zu sein.
Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere von Wasser- und Greifvögeln, sollten den Ordnungsämtern oder der Leitstelle gemeldet werden. Bürger sollten kranke oder tote Vögel nicht anfassen.
Bisher ist in Deutschland kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Geflügelpest in Putenmastbetrieb in Hamm festgestellt
- Rund 8.000 Puten wurden getötet
- Schutzzone und Überwachungszone eingerichtet
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Geflügelbestände durch Schutzzonen
- Vermeidung weiterer Ausbreitung der Geflügelpest
- Sensibilisierung der Bevölkerung für Wildvogel-Meldungen
Wer ist betroffen?
- Geflügelhaltende Betriebe in Hamm und Umgebung
- Geflügelhalter außerhalb der Schutzzonen
- Bürger, die auf kranke oder tote Vögel treffen
Zahlen/Fakten?
- 8.000 Puten wurden getötet
- Schutzzone mit 3,1 km Radius
- Überwachungszone von 10 km eingerichtet
Wie geht’s weiter?
- Einrichtung einer Schutzzone mit 3,1 km Radius und Überwachungszone von 10 km
- Erlass einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Kreises Unna
- Appell an Geflügelhalter zur Wachsamkeit und Meldung toter Wildvögel
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