Geflügelpest in Dorsten nachgewiesen – Aufstallpflicht in Recklinghausen verhängt

19. November 2025
1 min Lesezeit

Geflügelpest in Dorsten nachgewiesen – Aufstallpflicht in Recklinghausen verhängt

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesundheitsschutz in Dorsten: Geflügelpest-Bekämpfung

Dorsten () – Im Kreis ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Verdacht bei Puten aus einem Betrieb in Dorsten bestätigt, wie der Kreis am Mittwoch mitteilte.

Bereits am Montag wurde der gesamte Bestand von 14.000 Tieren getötet, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Ab Donnerstag gelten rund um den betroffenen Betrieb zwei Restriktionszonen. Die innere Schutzzone hat einen Radius von 3,1 Kilometern, die äußere Überwachungszone erstreckt sich über zehn Kilometer.

In beiden Zonen gilt eine Aufstallpflicht für Geflügel, um Kontakte zu Wildvögeln zu vermeiden.

Zusätzlich müssen Tierhalter Futter und Einstreu für Wildvögel unzugänglich aufbewahren und dürfen kein Oberflächenwasser zur Tränkung verwenden. Weitere Informationen sind auf der Website des Kreises Recklinghausen verfügbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hühner (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Geflügelpest im Kreis Recklinghausen nachgewiesen.
  • 14.000 Puten aus einem Betrieb in Dorsten getötet.
  • Zwei Restriktionszonen eingerichtet, Aufstallpflicht für Geflügel.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Geflügelbestände vor Ausbreitung der Geflügelpest
  • Vermeidung von Kontakten zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln
  • Gesundheitsschutz für Tier und Mensch durch präventive Maßnahmen

Wer ist betroffen?

  • Tierhalter im Kreis Recklinghausen
  • Betreiber des betroffenen Putenbetriebs
  • Geflügelbestände in der Schutzzone

Zahlen/Fakten?

  • Geflügelpest nachgewiesen im Kreis Recklinghausen
  • Gesamtbestand von 14.000 Tieren getötet
  • Innere Schutzzone hat einen Radius von 3,1 km, äußere Überwachungszone erstreckt sich über 10 km

Wie geht’s weiter?

  • Ab Donnerstag gelten Restriktionszonen rund um den betroffenen Betrieb
  • Aufstallpflicht für Geflügel in beiden Zonen
  • Futter und Einstreu unzugänglich aufbewahren, kein Oberflächenwasser zur Tränkung verwenden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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