Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Berlin: SPD-Mitgliederbegehren und Bürgergeldreform
Berlin () – Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplante Bürgergeldreform wird aller Voraussicht nach erst abgeschlossen sein, wenn der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas im Bundestag bereits beschlossen ist.
Wie ein Parteisprecher der „Bild am Sonntag“ sagte, startete das Mitgliederbegehren offiziell am 23. Dezember und endet drei Monate später. Die Regierung hingegen will die Bürgergeldreform nach Informationen aus Koalitionskreisen bereits am 5./6. März im Bundestag beschließen – und damit knapp drei Wochen vor Abschluss des SPD-Begehrens.
Sophie Ringhand, Thüringer Jusos-Chefin und Erstunterzeichnerin des Begehrens, räumte die Folgenlosigkeit des Begehrens ein: „Es wäre im Sinne der Parteikultur angemessen, Rücksicht auf die Stimmen in der Partei zu nehmen. Aber es besteht für die Fraktion keine Pflicht. Der Zeitplan ist unglücklich, aber nicht zu ändern.“
Mitinitiator Denny Möller hingegen fordert in der „Bild am Sonntag“ eine Verschiebung der Reform im Bundestag: „Ich erwarte von der SPD-Spitze, dass sie das Mitgliederbegehren ernst nimmt. Das parlamentarische Verfahren darf nicht abgeschlossen werden, bevor das Mitgliederbegehren beendet und ausgewertet ist.“
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- SPD-Mitgliederbegehren gegen Bürgergeldreform endet nach geplanter Verabschiedung im Bundestag
- Geplante Beschlussfassung der Reform durch die Regierung am 5./6. März
- Forderung nach Verschiebung des parlamentarischen Verfahrens bis nach Abschluss des Begehren
Warum ist das wichtig?
- Beeinflussung der Parteikultur durch Mitgliederbegehren
- Potenzielle Missachtung der Stimmen der Parteimitglieder
- Kritik an der zeitlichen Koordination zwischen Reform und Mitgliederbegehren
Wer ist betroffen?
- Mitglieder der SPD
- Bürger, die von der Bürgergeldreform betroffen sind
- Arbeitsministerin Bärbel Bas
Zahlen/Fakten?
- Mitgliederbegehren der SPD startet am 23. Dezember und endet drei Monate später
- Bürgergeldreform soll am 5./6. März im Bundestag beschlossen werden
- Fraktion ist nicht verpflichtet, auf Stimmen innerhalb der Partei Rücksicht zu nehmen
Wie geht’s weiter?
- Abschluss des Mitgliederbegehrens nach Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundestag
- Forderung nach Verschiebung der Reform im Bundestag
- Einräumung der Folgenlosigkeit des Begehrens durch Parteivertreter
