Justizministerium legt Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung vor

22. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Justizministerium legt Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung vor

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Justizpolitik in Berlin: IP-Adressen-Speicherung

Berlin () – Das Bundesjustizministerium hat den angekündigten Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichten soll, die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern.

Ziel sei es, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu verbessern, teilte das Ministerium am Montag mit. Der Entwurf sieht demnach auch ein neues Ermittlungsinstrument vor – die Sicherungsanordnung. Diese soll es ermöglichen, dass Telekommunikationsanbieter anlassbezogen weitere Verkehrsdaten für drei Monate sichern müssen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass Kriminalität im Internet wirksamer bekämpft werden müsse, da Täter oft ungestraft davonkämen, insbesondere bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz. „Die IP-Adressenspeicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. Die Regelungen wurden an die Länder und Verbände versendet, die bis zum 30. Januar 2026 Stellung nehmen können.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesjustizministerium hat Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung vorgelegt.
  • Internetanbieter sollen IP-Adressen für drei Monate speichern zur Verbesserung der Straftatenaufklärung.
  • Einführung einer Sicherungsanordnung für Telekommunikationsanbieter zur Sicherung weiterer Verkehrsdaten.

Warum ist das wichtig?

  • Verbesserung der Aufklärung von Internetstraftaten
  • Unterstützung der Ermittler bei der Verfolgung digitaler Spuren
  • Bekämpfung von Kriminalität wie Kinderpornografie und Online-Betrug

Wer ist betroffen?

  • Internetanbieter
  • Telekommunikationsanbieter
  • Ermittler

Zahlen/Fakten?

  • Internetanbieter sollen IP-Adressen für drei Monate speichern
  • Neues Ermittlungsinstrument: Sicherungsanordnung für Telekommunikationsanbieter
  • Stellungnahme der Länder und Verbände bis zum 30. Januar 2026

Wie geht’s weiter?

  • Analyse der eingegangenen Stellungnahmen bis zum 30. Januar 2026
  • Anpassungen des Gesetzentwurfs basierend auf Feedback
  • Zugang zu weiteren Verkehrsdaten durch Telekommunikationsanbieter prüfen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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