Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Silvesterfeuerwerk-Regelungen in Rostock
Rostock () – In Rostock dürfen Böller und andere pyrotechnische Gegenstände mit reiner Knallwirkung an Silvester nur in einem festgelegten Zeitraum gezündet werden. Das hat das zuständige Stadtamt mitgeteilt.
Erlaubt ist das Abbrennen dieser Kategorie-F2-Artikel lediglich von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar.
Zudem gelten strenge Abstandsregeln. So muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen eingehalten werden.
Gesetzlich verboten ist das Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen. Ausdrücklich untersagt sind außerdem das illegale Schießen mit umgebauten Waffen sowie das Herstellen oder Verändern von Feuerwerkskörpern.
Die Behörden raten, nur in Deutschland geprüfte Feuerwerksartikel mit CE-Zeichen und deutscher Gebrauchsanleitung zu kaufen.
Nicht funktionierende Artikel sollen nicht erneut angezündet werden. Die Feuerwehr ist im Brandfall unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.
Die detaillierte Allgemeinverfügung ist seit dem 10. Dezember online einsehbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Feuerwerksverkauf (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- In Rostock darf an Silvester von 16:00 Uhr bis 06:00 Uhr Böller gezündet werden.
- Mindestabstand von 200 Metern zu bestimmten Gebäudearten muss eingehalten werden.
- Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Heimen ist verboten.
Warum ist das wichtig?
- Sicherheit beim Einsatz von Feuerwerk gewährleisten
- Vermeidung von Gefahren für Menschen und Gebäude
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften fördert verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik
Wer ist betroffen?
- Anwohner von Reetdachhäusern
- Personen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen
- Käufer von Feuerwerksartikeln
Zahlen/Fakten?
- Erlaubter Zeitraum zum Abbrennen von Böllern: 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar
- Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen
- Verbotenes Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen
Wie geht’s weiter?
- Abbrennen von Böllern nur von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar erlaubt
- Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und ähnlichem einhalten
- Verwendung von geprüften Feuerwerksartikeln mit CE-Zeichen empfohlen
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