Rostock beschränkt Böller-Zeiten zu Silvester

22. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Rostock beschränkt Böller-Zeiten zu Silvester

Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Silvesterfeuerwerk-Regelungen in Rostock

() – In Rostock dürfen Böller und andere pyrotechnische Gegenstände mit reiner Knallwirkung an Silvester nur in einem festgelegten Zeitraum gezündet werden. Das hat das zuständige Stadtamt mitgeteilt.

Erlaubt ist das Abbrennen dieser Kategorie-F2-Artikel lediglich von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar.

Zudem gelten strenge Abstandsregeln. So muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen eingehalten werden.

Gesetzlich verboten ist das Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen. Ausdrücklich untersagt sind außerdem das illegale Schießen mit umgebauten Waffen sowie das Herstellen oder Verändern von Feuerwerkskörpern.

Die Behörden raten, nur in geprüfte Feuerwerksartikel mit CE-Zeichen und deutscher Gebrauchsanleitung zu kaufen.

Nicht funktionierende Artikel sollen nicht erneut angezündet werden. Die Feuerwehr ist im Brandfall unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.

Die detaillierte Allgemeinverfügung ist seit dem 10. Dezember online einsehbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Feuerwerksverkauf (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Böller und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Rostock an Silvester nur von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar gezündet werden.
  • Mindestabstände von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und anderen gefährlichen Orten müssen eingehalten werden.
  • Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen ist gesetzlich verboten.

Warum ist das wichtig?

  • Regelung der Zündzeiten schützt vor Unfällen und Lärm.
  • Abstandsvorschriften reduzieren Gefahren für Menschen und Gebäude.
  • Kauf geprüfter Artikel sorgt für Sicherheit beim Gebrauch.

Wer ist betroffen?

  • Bürger von Rostock
  • Betreiber von Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen
  • Personen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen

Zahlen/Fakten?

  • Erlaubt: Abbrennen von Böllern von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar
  • Mindestabstand: 200 Meter zu Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen
  • Verboten: Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen

Wie geht’s weiter?

  • Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen nur von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar erlaubt
  • Mindestabstand von 200 Metern zu sensiblen Objekten einhalten
  • Nur geprüfte Artikel mit CE-Zeichen und deutscher Anleitung verwenden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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