Mainz mahnt zur Einhaltung von Feuerwerksverbotszonen zu Silvester

22. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Mainz mahnt zur Einhaltung von Feuerwerksverbotszonen zu Silvester

Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt

Silvesterfeuerwerk-Regeln in Mainz

() – Die Stadt Mainz weist auf die geltenden Regeln für Silvesterfeuerwerk hin. Ordnungsdezernentin Manuela Matz teilte am Montag mit, dass das Zünden von Böllern und Raketen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdachhäusern verboten ist.

Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Erlaubt ist Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 nur am 31. Dezember und 1. Januar. Pyrotechnik der Kategorie F2 darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Die Stadt bittet zudem darum, aus Rücksicht auf Tiere freiwillig auf Feuerwerk im Umfeld des Tierheims in der Zwerchallee, des Wildparks Gonsenheim und des Vogelhauses im Stadtpark zu verzichten.

Blindgänger dürfen nicht erneut gezündet werden, und Feuerwerk muss im Freien abgebrannt werden. Zugelassene Artikel müssen eine Registrierungsnummer und das Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen mit der Kennnummer 0589 tragen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Feuerwerksverkauf (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Mainz weist auf Regeln für Silvesterfeuerwerk hin.
  • Zünden von Böllern und Raketen in der Nähe von Kirchen und Krankenhäusern verboten.
  • Geldbußen bis zu 50.000 Euro bei Verstößen möglich.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz empfindlicher Orte wie Kirchen und Krankenhäuser
  • Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen zur Vermeidung von Geldbußen
  • Rücksichtnahme auf Tiere während der Silvesternacht

Wer ist betroffen?

  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Altersheimen

Zahlen/Fakten?

  • Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen
  • Erlaubtes Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 nur am 31. Dezember und 1. Januar
  • Pyrotechnik der Kategorie F2 darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden

Wie geht’s weiter?

  • Einhaltung der Verbote für Feuerwerkskörper in sensiblen Bereichen
  • Vermeidung von Feuerwerk in der Nähe von Tierheimen und Wildparks
  • Überprüfung der Zulassung von Feuerwerksartikeln vor dem Kauf
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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