Panorama: Deradikalisierung in Berlin
Berlin () – Der Verdächtige des Anschlags auf den CSD in Berlin, Abdul B., sollte nach seiner Haftentlassung im Mai womöglich in ein Deradikalisierungsprogramm aufgenommen werden. Das bestätigte Thomas Mücke, Mitgründer und Geschäftsführer des „Violence Prevention Networks“ (VPN) in Berlin, dem „Spiegel“.
Nach Angaben aus Sicherheitskreisen war Abdul B. im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur „Vorbewährung“ verurteilt worden, einer Besonderheit des Jugendstrafrechts. Als Auflage musste er sich auf eine Betreuung durch das „Violence Prevention Network“ einlassen.
Laut Mücke befand sich Abdul B. noch in einer sogenannten „Clearing-Phase“. Es hätten zwei Gespräche stattgefunden, am 15. Juni und am 8. Juli. Dabei habe Abdul B. sich „freundlich, nichtssagend, angepasst“ verhalten. Seinen Mitarbeitern seien Zweifel gekommen, ob es Sinn mache, ihn in das Deradikalisierungsprogramm aufzunehmen, so Mücke. Es brauche „eine gewisse Problemeinsicht“, sagte Mücke dem „Spiegel“, „sonst kommt man nicht an diese Personen ran“.
Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in die Beratung sollte nach einem dritten Gespräch mit den VPN-Experten fallen, das für kommende Woche angesetzt war. Davor beging Abdul B. mutmaßlich den Anschlag am Berliner Tiergarten. In den beiden Vorgesprächen habe es „nicht das geringste Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation“ gegeben, so Mücke. Sonst hätte die Organisation umgehend die Behörden informiert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei am Tatort nach Todesfahrt beim CSD |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Der Verdächtige Abdul B. sollte nach seiner Haftentlassung im Mai womöglich in ein Deradikalisierungsprogramm des „Violence Prevention Networks“ aufgenommen werden
- Es gab zwei Gespräche (15. Juni und 8. Juli), in denen Abdul B. sich anpassend gezeigt hatte; eine endgültige Entscheidung sollte nach einem dritten Gespräch nächste Woche fallen
- Vor dem dritten Gespräch beging Abdul B. mutmaßlich den Anschlag am Berliner Tiergarten
Warum ist das wichtig?
- Nach Haftentlassung sollte der Verdächtige in ein Deradikalisierungsprogramm aufgenommen werden, um Gewaltbereitschaft zu verringern
- Zweifel an der Aufnahme, weil für den Zugang „eine gewisse Problemeinsicht“ nötig ist und diese in den Vorgesprächen nicht erkennbar war
- Kein konkretes Bedrohungssignal in den vorherigen Gesprächen, wodurch die Behörden vor dem Anschlag offenbar nicht informiert wurden
Wer ist betroffen?
- Abdul B. (Verdächtiger des Anschlags auf den CSD in Berlin)
- Betreuer/Experten des „Violence Prevention Networks“ (VPN) in Berlin
Zahlen/Fakten?
- Im Mai wurde Abdul B. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zur Vorbewährung verurteilt
- Gespräche zur Clearing-Phase fanden am 15. Juni und am 8. Juli statt; ein drittes Gespräch war für kommende Woche geplant
- Die endgültige Entscheidung über eine Aufnahme sollte nach dem dritten Gespräch fallen; der Anschlag ereignete sich davor im Berliner Tiergarten
Wie geht’s weiter?
- Ein drittes Gespräch mit den VPN-Experten sollte nächste Woche über die Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm entscheiden
- Vor dem Anschlag am Berliner Tiergarten gab es in den Vorgesprächen am 15. Juni und 8. Juli keine konkreten Bedrohungszeichen
- Für eine Aufnahme wird eine gewisse Problemeinsicht benötigt, damit man an die betreffenden Personen herankommt
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