Bundestag: Verfassungsgericht zu 2G+
Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der AfD gegen die frühere „2G+-Regelung“ im Deutschen Bundestag abgewiesen. Die Regelung sei während der Covid-19-Pandemie „gerechtfertigt“ gewesen, teilten die Karlsruher Richter am Montag mit. Mit der Organklage verbundene Eilanträge waren bereits mit Beschlüssen vom 26. Januar 2022 und vom 8. März 2022 verworfen worden.
Die Organklage richtete sich gegen die im Januar 2022 eingeführten Maßnahmen, die den Zutritt zu bestimmten Bereichen des Bundestages nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen mit zusätzlichem negativem Test oder Booster-Impfung erlaubten. Die Kläger, darunter drei Abgeordnete und die AfD-Fraktion, argumentierten, dass die „2G+-Regeln“ ihre Rechte aus dem Grundgesetz verletzten. Insbesondere wurde die Teilnahmebeschränkung für eine Gedenkstunde am 27. Januar 2022 kritisiert. Das Gericht befand jedoch, dass die Maßnahmen verhältnismäßig waren, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten.
Die Karlsruher Richter machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass die 2G+-Regelung auf die spezifische Pandemiesituation beschränkt und befristet war. Die Maßnahmen wurden als notwendig erachtet, um die Gesundheit der Abgeordneten und der anwesenden Gäste, insbesondere der besonders vulnerablen Holocaust-Überlebenden, zu schützen (Beschluss vom 9. Juni 2026 – 2 BvE 1/22).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Deutscher Bundestag (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der AfD gegen die frühere 2G+-Regelung im Bundestag abgewiesen
- Die 2G+-Regeln wurden als während der Covid-19-Pandemie gerechtfertigt und verhältnismäßig bewertet
- Eilanträge zur Klage waren bereits zuvor am 26. Januar 2022 und am 8. März 2022 verworfen worden
Warum ist das wichtig?
- Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass die 2G+-Zutrittsregeln während der Covid-19-Pandemie verhältnismäßig und damit gerechtfertigt waren
- Die Maßnahmen sollten das Infektionsrisiko minimieren und die Funktionsfähigkeit des Parlaments sowie die Gesundheit besonders vulnerabler Personen schützen
Wer ist betroffen?
- AfD-Fraktion
- Drei Abgeordnete der AfD
- Besonders vulnerable Holocaust-Überlebende, die anwesend waren
Zahlen/Fakten?
- 2G+-Regelung von Januar 2022 im Bundestag
- Eilanträge verworfen am 26. Januar 2022 und 8. März 2022
- Beschluss vom 9. Juni 2026 - 2 BvE 1/22
Wie geht’s weiter?
- Die Organklage der AfD gegen die frühere 2G+-Regelung wurde abgewiesen
- Die 2G+-Regelung galt als gerechtfertigt und verhältnismäßig zur Eindämmung des Infektionsrisikos und zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments
- Die Maßnahmen wurden als auf die konkrete Pandemiesituation beschränkt und befristet bewertet
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