Fünffach gesuchter Intensivtäter in Ludwigsdorf festgenommen

21. Juli 2026
1 min Lesezeit

Bundespolizei in Ludwigsdorf: Festnahme

Ludwigsdorf () – Die Bundespolizei hat einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen festgenommen, gegen den gleich fünf Haftbefehle vorlagen. Der Mann war als Insasse eines Reisebusses am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 eingereist, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Bei der Kontrolle am Montag gegen 21:40 Uhr stellten die Beamten fest, dass gegen den 39-Jährigen ein bis 2032 gültiges Aufenthalts- und Einreiseverbot für bestand.

Das Regierungspräsidium hatte ihm wegen zahlreicher Straftaten das Recht auf Freizügigkeit aberkannt. Die Staatsanwaltschaften Frankenthal, und hatten vier Vollstreckungshaftbefehle erlassen, denen eine Restfreiheitsstrafe von sechs Monaten und einem Tag sowie eine Geldstrafe von 1.000 Euro zugrunde lagen.

Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein.

Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden sie zudem rund zehn Gramm Methamphetamin, sodass sich der Tatverdacht um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz erweiterte. Der 39-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert; die zuständige Ausländerbehörde kümmert sich um die nach Verbüßung der Strafe anstehende Aufenthaltsbeendigung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Festnahme mit Handschellen (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fünffach gesuchter Intensivtäter in Ludwigsdorf festgenommen

Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Bundespolizei hat einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 bei der Einreise festgenommen
  • Gegen ihn lagen fünf Haftbefehle vor, zudem bestand ein bis 2032 gültiges Aufenthalts- und Einreiseverbot für Deutschland
  • Bei der Kontrolle fanden die Beamten rund zehn Gramm Methamphetamin; er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert

Warum ist das wichtig?

  • Abschiebungs- und Aufenthaltsbeendigung nach Verstößen gegen Einreise- und Freizügigkeitsrecht wird durch die Festnahme ermöglicht
  • Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts werden eingeleitet und können zu weiteren strafrechtlichen Konsequenzen führen
  • Auffinden von Methamphetamin führt zu erweitertem Tatverdacht nach dem Betäubungsmittelgesetz

Wer ist betroffen?

  • Ein 39-jähriger polnischer Staatsangehöriger (Insasse eines Reisebusses)

Zahlen/Fakten?

  • 39-jähriger polnischer Staatsangehöriger mit fünf Haftbefehlen
  • Kontrolle am Montag gegen 21:40 Uhr; Aufenthalts- und Einreiseverbot bis 2032
  • rund zehn Gramm Methamphetamin; Restfreiheitsstrafe 6 Monate und 1 Tag; Geldstrafe 1.000 Euro

Wie geht’s weiter?

  • Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts wurde eingeleitet
  • Zudem Verdacht auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen rund zehn Gramm Methamphetamin
  • Nach Verbüßung der Strafe kümmert sich die zuständige Ausländerbehörde um die Aufenthaltsbeendigung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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