Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Verbot von AfD-Teilen in Thüringen
Berlin () – Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält es für möglich, dass ein Verbot von AfD-Landesverbänden oder anderen Untergliederungen der Partei durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden kann.
Wenn eine Partei nicht in Gänze verfassungsfeindlich agiere, müsse sich der Staat auf die Untergliederungen beschränken, bei denen das der Fall sei, sagte der Rechtswissenschaftler dem „Stern“. Dann sei ein Teilverbot das mildere Mittel, um das von der Partei ausgehende Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren.
Dabei liege vor allem nahe, den Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke in den Blick zu nehmen.
Es müsse die Frage beantwortet werden, ob vielleicht nur Teile einer Partei existierten, die die roten Linien der Verfassung überschritten, während sich der Rest im legitimen Spektrum bewege. So würden zudem Auswüchse bekämpft und dem Rest der Partei die Chance gegeben, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren, erklärte Huber, der vor seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht CDU/CSU-Politiker und Innenminister von Thüringen war.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Peter Huber hält für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände oder anderer Untergliederungen prüfen kann
- Ein Teilverbot würde laut Huber als milderes Mittel gelten, falls nicht die gesamte Partei verfassungsfeindlich agiere
- Als besonders naheliegend nennt er den Thüringer AfD-Verband um Björn Höcke und fragt, ob nur Teile die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreiten
Warum ist das wichtig?
- Ein Teilverbot von AfD-Untergliederungen könnte als milderes Mittel genutzt werden, um Risiken für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren
- Relevanz liegt darin, dass geprüft werden soll, ob einzelne Teile einer Partei die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreiten und andere im legitimen Spektrum bleiben
- Wichtig ist auch der verfahrensrechtliche Rahmen: Das Bundesverfassungsgericht kann nur auf einen Prüfauftrag durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung hin tätig werden
Wer ist betroffen?
- Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke
- AfD-Landesverbände oder andere Untergliederungen der Partei
Zahlen/Fakten?
- Prüfen kann ein Verbot von AfD-Landesverbänden oder anderen Untergliederungen durch das Bundesverfassungsgericht
- Ein Teilverbot kann das mildere Mittel sein, wenn nicht die Partei in Gänze verfassungsfeindlich agiert
- Prüfungsfrage: ob nur Teile die roten Linien der Verfassung überschreiten, während der Rest im legitimen Spektrum bleibt
Wie geht’s weiter?
- Prüfung eines Verbots einzelner AfD-Landesverbände oder anderer Untergliederungen durch das Bundesverfassungsgericht
- Staat sollte sich auf die Untergliederungen beschränken, bei denen die verfassungsfeindlichen Voraussetzungen vorliegen
- Vorausgesetzt ist ein Prüfauftrag durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung
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