Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Initiative zum Gewaltschutz in Schwerin
Schwerin () – Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, unterstützt eine Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes. Das teilte ihr Ministerium mit.
Ziel ist es, dass Gewaltbetroffene sich künftig leichter aus gemeinsamen Mietverhältnissen mit der gewalttätigen Person lösen können. Dafür soll das Familiengericht im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens die Auflösung des Mietvertrags ermöglichen, um einen Neuanfang zu erleichtern.
Bernhardt verwies darauf, dass statistisch etwa jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher Gewalt betroffen sei.
Die eigene Wohnung, die ein Ort der Ruhe sein sollte, werde oft zum Ort der Bedrohung. Das geltende Recht zwinge Betroffene jedoch oft in belastende Mietrechtsstreite, da ein gemeinsam geschlossener Vertrag nicht einfach aufgehoben werden könne.
Dies ermögliche den Tätern eine fortdauernde Kontrolle und verlängere die Leidenszeit der Opfer.
Der konkrete Gesetzesantrag wird von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland eingebracht und soll im Januar 2026 in den Bundesratsausschüssen behandelt werden. Die Initiative stützt sich auch auf die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Bereits im Sommer hatten sich die Justizminister der Länder einstimmig für eine solche Gesetzesänderung ausgesprochen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wohnungen in einem Plattenbau (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Justizministerin Jacqueline Bernhardt unterstützt Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes.
- Ziel ist es, Gewaltbetroffenen die Auflösung von Mietverträgen mit gewalttätigen Personen zu erleichtern.
- Gesetzesantrag wird von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland eingebracht, Behandlung im Januar 2026 geplant.
Warum ist das wichtig?
- Erleichterung für Gewaltbetroffene, um sich aus belastenden Mietverhältnissen zu lösen
- Unterstützung von rechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt
- Statistische Relevanz: Jede vierte Frau betroffen, was Dringlichkeit unterstreicht
Wer ist betroffen?
- Gewaltbetroffene Personen
- Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind
- Gemeinschaftliche Mietverhältnisse mit Tätern
Zahlen/Fakten?
- Jede vierte Frau ist statistisch mindestens einmal von häuslicher Gewalt betroffen.
- Gesetzesantrag wird von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland eingebracht.
- Behandlung im Bundesratsausschuss ist für Januar 2026 geplant.
Wie geht’s weiter?
- Gesetzesantrag wird von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland eingebracht
- Behandlung im Bundesratsausschuss geplant für Januar 2026
- Unterstützung durch die Istanbul-Konvention des Europarats
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