Wirtschaftsweiser warnt vor Panikmache bei Minijob-Debatte

13. Juli 2026
1 min Lesezeit

Wirtschaft: Streit um Minijobs in

Berlin () – Der Wirtschaftsweise Martin Werding warnt im Streit um die Minijobs vor Panikmache. In der öffentlichen Debatte würden die möglichen Folgen einer Abschaffung der Minijobs weit überzeichnet und Sorgen geschürt, sagte er dem „Handelsblatt“. Denn die Jobs würden nicht verschwinden, da Teilzeitjobs mit geringem Stundenumfang weiter jederzeit möglich seien.

Für die Betriebe wären Teilzeitjobs im Umfang der heutigen Minijobs auch nicht teurer, argumentierte Werding: Bei normaler Sozialversicherungspflicht würden 42 Prozent Sozialbeiträge fällig, von denen Arbeitgeber die Hälfte zahlen. Bei Minijobs zahlten sie pauschal 31 Prozent. Bei einer Umstellung sollte also der Bruttolohn um circa zehn Prozent angehoben werden, sonst sparten die Arbeitgeber sogar Kosten, meinte Werding. Das würde den Großteil des Verlustes der Arbeitnehmer ausgleichen, die dann 21 Prozent Sozialabgaben zahlen müssten.

Wer ein höheres Nettogehalt wolle, könne problemlos eine Stunde pro Woche mehr arbeiten – denn anders als jetzt seien Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann nicht mehr durch die Einkommensgrenze für Minijobs eingeklemmt, sagte Werding. Unterm Strich rechnete er daher mit einer Erhöhung des Arbeitsangebotes durch eine Abschaffung der Minijobs. Werding wandte sich auch gegen das Argument der hohen Flexibilität durch Minijobs: „Diese Flexibilität endet jäh an der Minijobgrenze.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Martin Werding (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsweiser warnt vor Panikmache bei Minijob-Debatte

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Martin Werding warnt im Streit um eine mögliche Abschaffung der Minijobs vor übertriebener Panikmache; die Jobs würden durch Teilzeit mit geringem Stundenumfang weiter möglich bleiben
  • Er argumentiert, dass Arbeitgeber bei Teilzeit im Umfang heutiger Minijobs nicht wesentlich teurer kämen und bei Umstellung der Bruttolohn um etwa zehn Prozent erhöht werden müsste, um Kosten zu vermeiden
  • Werding rechnet insgesamt mit mehr Arbeitsangebot, da Beschäftigte durch eine Abschaffung nicht mehr an der Minijobgrenze gebunden wären

Warum ist das wichtig?

  • Abschaffung der Minijobs führt laut Werding nicht automatisch zum Verschwinden der Beschäftigung, da Teilzeitjobs mit geringem Stundenumfang weiterhin möglich bleiben
  • Umstellung könnte für Betriebe kostenneutral sein, weil bei normaler Sozialversicherungspflicht deutlich andere Beitragssätze gelten und der Bruttolohn entsprechend angepasst werden müsste
  • Mehr Nettogehalt wäre erreichbar, indem Betroffene etwa eine Stunde pro Woche zusätzlich arbeiten, was die Flexibilität über die Minijobgrenze hinaus verbessern würde

Wer ist betroffen?

  • Arbeitnehmer mit Minijobs und ggf. Teilzeitbeschäftigte mit geringem Stundenumfang
  • Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen und ihre Kosten-/Sozialabgabenstruktur anpassen müssten
  • Personen, die bei einer Umstellung ein höheres Nettogehalt durch mehr Arbeitszeit (z. B. zusätzlich eine Stunde pro Woche) erreichen wollen

Zahlen/Fakten?

  • 42 Prozent Sozialbeiträge bei normaler Sozialversicherungspflicht, davon Arbeitgeber die Hälfte
  • 31 Prozent pauschale Sozialabgaben bei Minijobs
  • Umstellung würde Bruttolohn um circa zehn Prozent erfordern; dann 21 Prozent Sozialabgaben für Arbeitnehmer

Wie geht’s weiter?

  • Abschaffung der Minijobs würde laut Martin Werding nicht zu weniger Jobs führen, da Teilzeitjobs mit geringem Stundenumfang weiter möglich bleiben
  • Betriebe müssten Teilzeit im Umfang heutiger Minijobs nicht zwingend teurer kommen, bei Anpassung des Bruttolohns um etwa zehn Prozent würden Arbeitgeberkosten ausgleichen
  • Durch die Aufhebung der Minijob-Einkommensgrenze könnten Arbeitnehmer bei Bedarf mehr arbeiten, wodurch das Arbeitsangebot insgesamt steigen dürfte
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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