Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Initiative zur Stärkung des Sexualstrafrechts in Schwerin
Schwerin () – Der Bundesrat hat einer gemeinsamen Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg zur Stärkung des Sexualstrafrechts zugestimmt. Das teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt am Freitag in Schwerin mit.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“ umsetzt.
„Wir haben zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt einen gewaltigen Fortschritt erzielt“, sagte Bernhardt. Der bisherige Schutz nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ werde erweitert.
Mit „Nur Ja heißt ja“ würden auch Situationen erfasst, in denen Betroffene in Schockstarre verfallen. Eine Zustimmung müsse freiwillig, eindeutig und widerruflich sein und dürfe nicht aus Schweigen, Druck oder Angst abgeleitet werden.
Seit 2016 gilt in Deutschland die Nichteinverständnislösung, wonach sexuelle Handlungen bestraft werden können, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden.
Kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse zeigen jedoch, dass Betroffene in Übergriffssituationen häufig nicht aktiv widersprechen, sondern handlungsunfähig werden. In der Praxis führt dies dazu, dass nicht einvernehmliche Handlungen oft nicht zur Anklage kommen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Der Bundesrat hat einer Initiative zur Stärkung des Sexualstrafrechts zugestimmt.
- Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf für das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" vorzulegen.
- Das neue Prinzip soll auch Situationen berücksichtigen, in denen Betroffene handlungsunfähig sind.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung des Schutzes für Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt
- Implementierung des Zustimmungsprinzips "Nur Ja heißt Ja" zur Klärung von Einvernehmlichkeit
- Anpassung des Sexualstrafrechts an aktuelle kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse
Wer ist betroffen?
- Frauen
- Mädchen
- Betroffene in Übergriffssituationen
Zahlen/Fakten?
- Bundesregierung aufgefordert, Gesetzentwurf für "Nur Ja heißt Ja" vorzulegen
- Seit 2016 gilt die Nichteinverständnislösung in Deutschland
- Ziel: besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt für Frauen und Mädchen
Wie geht’s weiter?
- Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzentwurf für "Nur Ja heißt Ja" vorzulegen
- Erweiterung des Schutzes für Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt
- Verbesserte Berücksichtigung von Schockstarre und Zwangssituationen in rechtlichen Rahmenbedingungen
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