Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Teilhabe in Sachsen-Anhalt stärken
Magdeburg () – In Sachsen-Anhalt ist ein neuer Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe unterzeichnet worden. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit.
Nach anderthalbjährigen Verhandlungen besiegelten Vertreter der Leistungserbringerverbände und das Sozialministerium den Vertrag mit ihrer Unterschrift.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte, mit dem Vertrag könne Menschen mit Behinderungen im Land gezielter die Chance auf mehr gesellschaftliche Teilhabe und bessere Integration in den Arbeitsmarkt gegeben werden. Der Vertrag setze das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen-Anhalt gezielter um.
Künftig sollen Leistungen über einen transparenten Katalog festgelegt werden, der es Leistungsberechtigten etwa ermöglicht, zwischen verschiedenen Anbietern für Assistenz oder Freizeitunterstützung zu wählen.
Ein weiteres Ziel ist es, mehr Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten zu schaffen und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Dafür sind Zielvereinbarungen mit den Werkstätten vorgesehen.
Der bisherige Rahmenvertrag war Ende 2024 gekündigt worden, seit Januar 2025 galt eine Übergangsregelung. Für die Eingliederungshilfe sind im Land 2025 Ausgaben von rund 711 Millionen Euro und für 2026 von etwa 723 Millionen Euro eingeplant.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Petra Grimm-Benne (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Ein neuer Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe wurde in Sachsen-Anhalt unterzeichnet.
- Der Vertrag zielt darauf ab, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
- Leistungen sollen künftig über einen transparenten Katalog bereitgestellt werden.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention
- Schaffung von Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten und Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Wer ist betroffen?
- Menschen mit Behinderungen
- Leistungserbringerverbände
- Sozialministerium Sachsen-Anhalt
Zahlen/Fakten?
- 711 Millionen Euro Ausgaben für Eingliederungshilfe 2025
- 723 Millionen Euro Ausgaben für Eingliederungshilfe 2026
- Neuer Landesrahmenvertrag nach anderthalbjährigen Verhandlungen unterzeichnet
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention
- Transparenter Katalog für Leistungen und Anbieterwahl
- Förderung von Alternativen zur Beschäftigung und Übergängen in den allgemeinen Arbeitsmarkt
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