Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Debatte um Informationsfreiheit in Berlin
Berlin () – Für die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider wirft der Koalitionsbeschluss zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Fragen auf. „Der Koalitionsausschuss hat erklärt, das IFG an die aktuellen Herausforderungen anpassen zu wollen. Dabei wird nicht klar, welche Herausforderungen hier konkret gemeint sind und welches Problem genau im bestehenden IFG gesehen wird“, sagte Specht-Riemenschneider am Donnerstag der in Berlin.
Ihre kürzliche bundesweit durchgeführte repräsentative Umfrage zur Informationsfreiheit habe gezeigt, dass es 96 Prozent wichtig oder sehr wichtig fänden, dass Behörden transparent und nachvollziehbar arbeiten. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, so Specht-Riemenschneider.
Der wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen würde „in sein Gegenteil verkehrt“, wenn zukünftig ein berechtigtes Interesse an der Information dargelegt werden müsste. „Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht“, sagte die Datenschutzbeauftragte.
Eine im Einzelfall zu prüfende Einschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger, wie es die Koalition erwägt, würde ihrer Ansicht nach eine große Anzahl von in Deutschland lebenden Menschen und im Ausland lebende Wahlbürger diskriminieren. „Für jeden einfachen Antrag auf Informationszugang wären damit umfangreiche Nachweise erforderlich. Dadurch würde der Prüfungsaufwand bei Behörden ansteigen, was für den von der Koalition beabsichtigten Bürokratieabbau kontraproduktiv wäre.“
Mit der Einführung eines „Kostendeckungsprinzips“, wie von der Koalition geplant, sind nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten umfangreiche Anträge Antragstellern vorbehalten, die über finanzielle Ausstattung verfügen. Eine „Zwei-Klassen-Informationsfreiheit“ sei aber „undemokratisch und sollte überdacht werden“. Bislang waren die Kosten für IFG-Anfragen auf maximal 500 Euro begrenzt.
Wie am Donnerstag bekannt wurde, hatte der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umfassen umzubauen, was breite Kritik von Verbänden und Journalisten hervorgerufen hat. „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne“, sagte DJV-Chef Hendrik Zörner ebenfalls der .
Eingebaut in ihren Beschluss vom Mittwoch hatte die Koalition immerhin, die Änderungen am IFG „in Abstimmung mit dem BfDI“, also dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, vorzunehmen. Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider ist allerdings bereits aus gesundheitlichen Gründen auf dem Absprung. Wie ihr Nachfolger Moritz Hennemann zum Informationsfreiheitsgesetz steht, ist unklar. Er will sich vor seinem Amtsantritt am 1. Oktober nicht dazu zu äußern.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Louisa Specht-Riemenschneider (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider äußert Bedenken zum Koalitionsbeschluss für das Informationsfreiheitsgesetz.
- Anpassungen könnten zur Einschränkung der bestehenden Informationsfreiheit führen, was als problematisch angesehen wird.
- Kritik an möglichen Diskriminierungen und bürokratischen Hürden für Antragsteller wird laut.
Warum ist das wichtig?
- Wichtigkeit der Transparenz in der Behördenarbeit für 96 Prozent der Bevölkerung
- Mögliche Einschränkungen könnten die Informationsfreiheit erheblich gefährden
- Diskriminierung von bestimmten Gruppen und erhöhten Prüfungsaufwand durch neue Regelungen
Wer ist betroffen?
- Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesdatenschutzbeauftragte
- in Deutschland lebende Menschen
- im Ausland lebende Wahlbürger
Zahlen/Fakten?
- 96 Prozent der Befragten halten transparente und nachvollziehbare Behördenarbeit für wichtig oder sehr wichtig.
- Kosten für IFG-Anfragen waren bisher auf maximal 500 Euro begrenzt.
- Geplante Änderungen könnten eine "Zwei-Klassen-Informationsfreiheit" schaffen.
Wie geht’s weiter?
- Klärung der konkreten Herausforderungen und Probleme im bestehenden IFG erforderlich
- Evaluierung der Auswirkungen des Kostendeckungsprinzips auf Antragsteller
- Berücksichtigung der Transparenz und Rechte aller in Deutschland lebenden Personen
- US-Börsen uneinheitlich – Goldpreis deutlich höher - 2. Juli 2026
- Bas will Auswirkungen von Attestpflicht prüfen - 2. Juli 2026
- Ifo-Institut kritisiert geplante Reichensteuer-Erhöhung - 2. Juli 2026
