Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Kulturförderung zur Nachhaltigkeit in Berlin
Berlin () – Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat einen neuen Förderaufruf für Nachhaltigkeitsmanagement und Klimabilanzierung in Berliner Kultureinrichtungen gestartet. Das teilte die Behörde am Montag mit.
Gefördert wird ein spartenübergreifendes Koordinierungsprojekt, das Einrichtungen bei der systematischen Erfassung von CO₂-Emissionen und der Identifizierung von Einsparpotenzialen unterstützt.
Das Fördervolumen beträgt bis zu 150.000 Euro, ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent ist Voraussetzung. Anträge können von freien Trägern mit anerkannter Gemeinnützigkeit sowie von gemeinnützigen Organisationen, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts gestellt werden.
Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. August und endet spätestens am 31. Dezember 2026. Eine Fortführung im Jahr 2027 ist vorgesehen.
Anträge können noch bis zum 7. Juli um 23:59 Uhr per E-Mail eingereicht werden. Eine digitale Informationsveranstaltung für Interessierte findet am 30. Juni von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Neuer Förderaufruf für Nachhaltigkeitsmanagement in Berliner Kultureinrichtungen gestartet
- Gefördertes Projekt unterstützt bei CO₂-Emissionserfassung und Einsparpotenzialidentifikation
- Anträge bis zum 7. Juli möglich, Förderzeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2026
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung für Kultureinrichtungen bei der Reduktion von CO₂-Emissionen
- Förderung nachhaltiger Praktiken zur Verbesserung der Klimabilanz
- Finanzieller Anreiz für gemeinnützige Organisationen zur Teilnahme am Projekt
Wer ist betroffen?
- Freie Träger mit anerkannter Gemeinnützigkeit
- Gemeinnützige Organisationen
- Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Zahlen/Fakten?
- Fördervolumen bis zu 150.000 Euro
- Eigenanteil von mindestens 10% erforderlich
- Förderzeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2026
Wie geht’s weiter?
- Anträge bis zum 7. Juli einreichen
- Informationsveranstaltung am 30. Juni
- Förderzeitraum bis spätestens 31. Dezember 2026
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