13-Jähriger soll mehrere Brände in Stuttgart-Süd gelegt haben

16. Juni 2026
1 min Lesezeit

13-Jähriger soll mehrere Brände in Stuttgart-Süd gelegt haben

Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Jugendlicher im Brandfall ermittelt

() – Die Polizei Stuttgart hat einen 13 Jahre alten Jungen ermittelt, der im Verdacht steht, in den vergangenen Tagen mehrere Brände im Bereich der Lehenstraße gelegt zu haben. Das teilten die Behörden am Dienstag mit.

Am Sonntagmorgen gegen 04.45 Uhr entdeckten Anwohner mehrere brennende Mülltonnen in der Lehenstraße und alarmierten die Feuerwehr.

Beim Eintreffen der Rettungskräfte brannten zwei Papiermülltonnen bereits lichterloh, mehrere Anwohner mussten vorsorglich ihre Wohnungen verlassen. Durch das Feuer entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro.

Alarmierte Polizeibeamte stellten den 13-Jährigen in der Nähe des Brandortes fest.

Weitere Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass der Junge im Zusammenhang mit den Bränden der vergangenen Tage steht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er an eine Erziehungsberechtigte übergeben.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • 13-jähriger Junge steht im Verdacht, mehrere Brände in der Lehenstraße gelegt zu haben.
  • Anwohner entdeckten brennende Mülltonnen und alarmierten die Feuerwehr.
  • Junge wurde in der Nähe des Brandortes festgenommen und an Erziehungsberechtigte übergeben.

Warum ist das wichtig?

  • Prävention von Brandstiftung und deren Folgen
  • Wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Jugendkriminalität
  • Schutz der Anwohner und Vermeidung von Sachschäden

Wer ist betroffen?

  • 13 Jahre alter Junge
  • Anwohner
  • Feuerwehr und Rettungskräfte

Zahlen/Fakten?

  • 13 Jahre alter Junge ermittelt
  • Mehrere Brände in der Lehenstraße
  • Schaden von mehreren Tausend Euro

Wie geht’s weiter?

  • Weitere Ermittlungen dauern an
  • Überprüfung möglicher weiterer Taten
  • Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten
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