Reiche will Schwellenwerte für Fusionskontrolle anheben

5. Juni 2026
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Reiche will Schwellenwerte für Fusionskontrolle anheben

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaftspolitik: Fusionen und Wettbewerbsrecht in Berlin

() – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die Umsatzschwellen für die Prüfung von Fusionen durch das Kartellamt um 50 Prozent anheben. Das geht aus dem Referentenentwurf für die 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, aus dem das Magazin Politico berichtet.

Die Aufgriff-Schwellen für Fusionen liegen seit 1999 bei einem weltweiten Umsatz der beteiligten Unternehmen von 500 Millionen Euro und einem Inlandsumsatz von 50 Millionen Euro. Künftig wären es 750 Millionen und 75 Millionen Euro.

Reiche will zudem die Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamtes gegen „Killer-Übernahmen“ erweitern. Dies sind Fälle, in denen große Unternehmen kleine, noch umsatzschwache, aber vielversprechende Firmen kaufen, bevor sie zu echten Wettbewerbern werden. Das Kartellamt soll solche Übernahmen auch dann prüfen können, wenn die Zielunternehmen noch gar nicht in tätig sind, dies aber zu erwarten ist.

Vor dem Hintergrund der geplanten hohen öffentlichen Ausgaben in die Infrastruktur soll das Kartellamt bessere Möglichkeiten erhalten, Preisabsprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erkennen.

Die verschärfte Missbrauchsaufsicht in der Energiewirtschaft wird um weitere fünf Jahre verlängert. Sie gibt dem Bundeskartellamt im Falle nachweislichen Missbrauchs schärfere Eingriffsmöglichkeiten bis hin zur Abschöpfung von Gewinnen.

Alle Verfahren beim Kartellamt sollen weitgehend digitalisiert werden. In bestimmten Fällen gibt es für die Behörde kurze Fristen von zwei Wochen für eine Zwischenentscheidung. Fällt sie nicht, gelten angezeigte Zusammenschlüsse als freigegeben.

Die Amtszeit des Präsidenten des Bundeskartellamtes soll auf acht Jahre begrenzt werden. Bisher gibt es eine solche Begrenzung nicht. Aktuell ist Andreas Mundt seit 2009 Chef der Behörde in .

Die Gesetzesnovelle soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Kabinett beschlossen werden. Nach dem vorläufigen Zeitplan des Kabinetts ist die für den 1. Juli vorgesehen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Katherina Reiche (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Wirtschaftsministerin Katherina Reiche plant Anhebung der Umsatzschwellen für Fusionen um 50 Prozent.
  • Kartellamt soll mehr Befugnisse gegen "Killer-Übernahmen" erhalten.
  • Digitale Prozesse und Fristen für Entscheidungen beim Kartellamt sollen eingeführt werden.

Warum ist das wichtig?

  • Anhebung der Umsatzschwellen fördert innovative Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Erweiterte Eingriffsmöglichkeiten gegen "Killer-Übernahmen" schützen Marktvielfalt.
  • Digitalisierung und Fristen verbessern Effizienz und Reaktionsgeschwindigkeit des Kartellamtes.

Wer ist betroffen?

  • beteiligte Unternehmen an Fusionen
  • kleine, vielversprechende Firmen
  • Bundeskartellamt

Zahlen/Fakten?

  • Umsatzschwellen für Fusionen sollen von 500 Millionen Euro auf 750 Millionen Euro angehoben werden
  • Inlandsumsatz-Schwellen von 50 Millionen Euro auf 75 Millionen Euro anzuheben
  • Amtszeit des Präsidenten des Bundeskartellamtes soll auf acht Jahre begrenzt werden

Wie geht’s weiter?

  • Anhebung der Umsatzschwellen für Fusionen um 50 Prozent
  • Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamtes gegen "Killer-Übernahmen"
  • Digitale Transformation der Verfahren beim Kartellamt und Gesetzesnovelle vor der Sommerpause beschließen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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