Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Entwicklungen in Schleswig-Holstein
Kiel () – Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein eingereicht. Dies teilte der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch (CDU) am Freitag mit.
Mit dem neuen Gesetz sollen potenziell Betroffene es künftig einfacher haben, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Anstatt die Diskriminierung vollumfänglich beweisen zu müssen, reicht es aus, Tatsachen darzulegen, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine diskriminierende Behandlung durch Behörden vermuten lassen.
Koch sagte, dass es in Schleswig-Holstein keine Beweislastumkehr geben werde.
Die CDU-Fraktion vertraue den Beamtinnen und Beamten in den Behörden und stelle niemanden unter Generalverdacht. Bei einem Diskriminierungsvorwurf müsse die betroffene Behörde künftig im Rahmen einer Stellungnahme darauf reagieren.
Die Entscheidung, ob eine Diskriminierung vorlag, obliege letztlich den Gerichten.
Die justizpolitische Sprecherin Marion Schiefer sagte, dass das Gesetz im Grundsatz für alle öffentlichen Stellen des Landes gelten werde, jedoch Gemeinden, Kreise und Ämter sowie die Justiz von der Regelung ausgenommen seien. Auch die Polizei unterliege nicht dem Antidiskriminierungsgesetz, wenn sie im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig sei.
Damit werde die Arbeit der Justiz und Polizei gestärkt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag von Schleswig-Holstein in Kiel (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben ein Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein eingereicht.
- Betroffene sollen einfacher gegen Diskriminierung vorgehen können, ohne vollumfänglichen Beweis führen zu müssen.
- Das Gesetz gilt nicht für Gemeinden, Kreise, Ämter, Justiz und Police bei gerichtlicher Tätigkeit.
Warum ist das wichtig?
- Erleichtert Betroffenen den Zugang zu Rechtsmitteln gegen Diskriminierung
- Stärkt das Vertrauen in die Behörden, indem Beweislast nicht vollständig auf den Betroffenen verlagert wird
- Unterstützt die Justiz, indem sie nicht unter Generalverdacht gestellt wird
Wer ist betroffen?
- potenziell Betroffene von Diskriminierung
- Gemeinden, Kreise und Ämter
- Justiz und Polizei
Zahlen/Fakten?
- Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein eingereicht
- Beweislastumkehr wird nicht stattfinden
- Regelung gilt nicht für Gemeinden, Kreise, Ämter, Justiz und Polizei bei gerichtlichen Aufträgen
Wie geht’s weiter?
- Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung wird weiter verfolgt
- Betroffene können einfacher Tatsachen darlegen
- Beurteilung liegt letztlich bei den Gerichten
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