Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitspolitik: ADHS und Pflegegrade in Berlin
Berlin () – Der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie warnt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor Einschnitten in der Pflege zulasten von jungen Menschen mit ADHS. Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Stephan Osten, sagte der „Rheinischen Post“, es gebe Bedarf bei der Einstufung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS in den Pflegegrad 1. Manche Patienten würden auch in den Pflegegrad 2, in seltenen Fällen sogar 3, eingeteilt.
Osten verwies auf einen erhöhten Betreuungsaufwand für Kinder und Jugendliche mit ADHS. Oft brauchten sie auch mehr Bewegung – und Sportvereine kosteten Geld. Mehr Betreuungszeiten und Ausgaben für Sportangebote könnten zu finanziellen Verlusten führen, weshalb finanzielle Unterstützung für Familien durch einen Pflegegrad sinnvoll sei, so Osten weiter.
Warken hatte der „Rheinischen Post“ gesagt, dass immer mehr Menschen – auch Kinder und Jugendliche mit ADHS – als pflegebedürftig eingestuft würden. Es würden mittlerweile auch Personengruppen erfasst, von denen das „damals niemand gedacht“ habe, „etwa viele Kinder und Jugendliche mit ADHS“, so Warken.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie warnt vor Einschnitten in der Pflege für junge Menschen mit ADHS.
- Bedarf an Einstufung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS in Pflegegrad 1 erwähnt.
- Warken bestätigt steigende Einstufungen von Kindern und Jugendlichen mit ADHS als pflegebedürftig.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung für Kinder mit ADHS ist entscheidend für ihre Entwicklung und Lebensqualität
- Notwendigkeit von finanzieller Hilfe durch Pflegegrade zur Entlastung der Familien
- Erhöhter Betreuungsaufwand erfordert Anpassungen im Pflegegrad-System
Wer ist betroffen?
- Kinder und Jugendliche mit ADHS
- Familien von Kindern und Jugendlichen mit ADHS
- Pflegekräfte, die mit betroffenen jungen Menschen arbeiten
Zahlen/Fakten?
- Bedarf bei der Einstufung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS in Pflegegrad 1
- Manche Patienten in Pflegegrad 2, selten Fälle in Pflegegrad 3
- Erhöhter Betreuungsaufwand und zusätzliche Kosten für Sportangebote
Wie geht’s weiter?
- Bedarf bei der Einstufung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS in Pflegegrad 1
- Finanzielle Unterstützung für Familien durch einen Pflegegrad erforderlich
- Wachsende Zahl pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher mit ADHS
