Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Gerichtsurteil zu ADHS in Hannover
Hannover () – Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eine seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs darstellen und einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann. Das teilte das Gericht mit.
Die 3. Kammer gab damit der Klage eines neunjährigen Grundschülers aus dem Landkreis Hildesheim gegen das dortige Jugendamt überwiegend statt.
Der Kläger leidet an einer fachärztlich diagnostizierten ADHS mit deutlicher sozialer Beeinträchtigung. Das Jugendamt hatte eine seit der ersten Klasse gewährte Schulassistenz im September 2025 abgelehnt, da es ADHS nach einer internen Weisung nicht als seelische Störung ansah.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung ausdrücklich und stellte klar, dass ADHS in der Fachwissenschaft einhellig als seelische Störung anerkannt sei und die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe erfüllen könne.
Das Urteil vom 23. Januar 2025 hat über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung, da es sich gegen eine bislang verbreitete gegenteilige Rechtsprechung stellt. Der Anspruch auf eine konkrete Hilfe, wie eine Schulassistenz, besteht jedoch nicht automatisch, sondern muss im Einzelfall geprüft werden.
Im konkreten Fall verpflichtete das Gericht das Jugendamt, über den Antrag des Jungen erneut zu entscheiden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Verwaltungsgericht Hannover erkennt ADHS als seelische Störung an.
- Klage eines neunjährigen Grundschülers gegen Jugendamt erfolgreich.
- Jugendamt muss Antrag auf Schulassistenz erneut prüfen.
Warum ist das wichtig?
- Anerkennung von ADHS als seelische Störung schafft rechtliche Klarheit.
- Verbesserung der Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Kinder, z.B. durch Schulassistenz.
- Wichtiger Präzedenzfall gegen verbreitete falsche Auffassungen in der Rechtsprechung.
Wer ist betroffen?
- Neunjähriger Grundschüler aus dem Landkreis Hildesheim
- Jugendamt des Landkreises Hildesheim
- Fachärzte und Fachwissenschaftler
Zahlen/Fakten?
- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) gilt als seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs.
- Das Urteil wurde am 23. Januar 2025 gefällt.
- Der Kläger ist ein neun Jahre alter Grundschüler aus dem Landkreis Hildesheim.
Wie geht’s weiter?
- Jugendamt muss über Antrag des Jungen erneut entscheiden
- Einzelfallprüfungen für Eingliederungshilfe weiterhin notwendig
- Urteil hat Bedeutung für zukünftige Rechtsfälle bezüglich ADHS
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