Landesarbeitsgericht Niedersachsen weist Berufung gegen Urteil über Schadenersatzansprüche zurück

29. Mai 2026
1 min Lesezeit

Landesarbeitsgericht Niedersachsen weist Berufung gegen Urteil über Schadenersatzansprüche zurück

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaft: Gerichtsurteil zu Hinweisgeberschutz in Niedersachsen

() – Das Landesarbeitsgericht hat die Berufungen in Schadenersatzprozessen zweier Mitarbeiter gegen einen großen niedersächsischen Autobauer zurückgewiesen. Die Kläger, die im Oberen Managementkreis beschäftigt sind, hatten geltend gemacht, dass auf ihre internen Meldungen über Regelverstöße nicht reagiert worden sei und sie stattdessen Repressalien erlitten hätten.

Sie argumentierten, dass der Autobauer gegen das Hinweisgeberschutzgesetz verstoßen habe, und forderten Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Klagen bereits abgewiesen, da die Kläger keinen nachweisbaren Schaden dargelegt hatten, der auf eine Repressalie im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes zurückzuführen sei. Zudem fehle es an einer internen Mitteilung, die nach dem Gesetz erforderlich wäre.

Mit den am 29. Mai 2026 verkündeten Entscheidungen hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Berufungen nun ebenfalls zurückgewiesen. Die internen Meldungen der Kläger seien nicht durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt, da sie vor dessen Inkrafttreten erfolgt seien.

Die Kläger hätten sich nicht an die internen Meldestellen gewandt, sondern im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ihre Vorgesetzten informiert.

Repressalien seien nicht ausreichend dargelegt worden, und es fehle an der Darlegung eines kausalen Schadens. Die Voraussetzungen für einen Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch nach allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen lägen ebenfalls nicht vor.

Die Berufungskammer hat jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Berufungen von zwei Managern gegen Autobauer zurückgewiesen.
  • Kläger machten geltend, dass ihre Meldungen über Regelverstöße ignoriert wurden und sie Repressalien erlitten hätten.
  • Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wurden wegen fehlendem nachweisbarem Schaden und Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben abgelehnt.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz von Hinweisgebern ist wichtig für die Aufdeckung von Regelverstößen in Unternehmen.
  • Entscheidungen des Gerichts betonen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Repressalien und Schadenersatz geltend zu machen.

Wer ist betroffen?

  • Mitarbeiter im oberen Managementkreis eines niedersächsischen Autobauers
  • Kläger, die interne Meldungen über Regelverstöße gemacht haben
  • Autobauer, gegen den die Klagen gerichtet sind

Zahlen/Fakten?

  • Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Berufungen zurückgewiesen.
  • Kläger arbeiteten im oberen Management und forderten Schadenersatz.
  • Repressalien und nachweisbarer Schaden nicht ausreichend dargelegt.

Wie geht’s weiter?

  • Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen
  • Weitere rechtliche Schritte der Kläger möglich
  • Beobachtung ähnlicher Fälle im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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