Rückforderung von Zulagen für Leichenfahrer in Augsburg unzulässig

20. Mai 2026
1 min Lesezeit

Rückforderung von Zulagen für Leichenfahrer in Augsburg unzulässig

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Arbeitsrecht: Urteil aus Augsburg zur Zulagenrückforderung

() – Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Rückforderung gezahlter Zulagen eines Leichenfahrers bei der Stadt Augsburg unzulässig ist. Der Kläger, der seit über 30 Jahren als Leichenfahrer tätig ist, hatte Anspruch auf die Zahlung dieser Zulagen, auch wenn sie nicht im Zuschlagsplan der Stadt verankert waren, teilte das Gericht mit.

Der Zuschlagsplan sah Zulagen nur für bestimmte Leichentransporte vor, jedoch nicht für die Tätigkeit der Leichenfahrer.

Diese Zulagen wurden dem Kläger seit 1999 zugesagt und über einen Zeitraum von 26 Jahren regelmäßig gezahlt. Die Stadt Augsburg hatte jedoch im Jahr 2022 die Rückforderung von über 8.000 Euro brutto gefordert, nachdem der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die Zahlungen beanstandet hatte.

Das Gericht stellte fest, dass die Zulagen Teil der Vergütung des Klägers waren und die Stadt sich nicht auf die fehlende Regelung im Zuschlagsplan berufen kann.

Das Urteil ist rechtskräftig, da keine Revision zugelassen wurde.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Euromünzen (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Landesarbeitsgericht München entscheidet gegen Rückforderung von Zulagen eines Leichenfahrers.
  • Kläger erhielt seit 1999 regelmäßig Zulagen, die nicht im Zuschlagsplan enthalten waren.
  • Stadt Augsburg forderte über 8.000 Euro zurück, Gericht befand Rückforderung als unzulässig.

Warum ist das wichtig?

  • Klärung rechtlicher Ansprüche von Mitarbeitern in kommunalen Berufen
  • Schutz von langfristigen Vergütungsvereinbarungen
  • Vermeidung finanzieller Belastungen durch unrechtmäßige Rückforderungen

Wer ist betroffen?

  • Kläger (Leichenfahrer bei der Stadt Augsburg)
  • Stadt Augsburg
  • Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

Zahlen/Fakten?

  • Rückforderung von über 8.000 Euro brutto durch die Stadt Augsburg
  • Zulagen wurden seit 1999 über 26 Jahre hinweg gezahlt
  • Tätigkeit des Leichenfahrers ist seit über 30 Jahren anerkannt

Wie geht’s weiter?

  • Stadt Augsburg kann keine Rückforderung der Zulagen erheben
  • Urteil ist rechtskräftig
  • Leichenfahrer behält Anspruch auf die Zulagen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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