Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Denkmalschutz in Königswinter: Gerichtsurteil
Königswinter () – Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die „Mittelalterliche bis neuzeitliche Propstei und Pfarrkirche Oberpleis“ in Königswinter ein Bodendenkmal ist. Das teilte das Gericht mit, nachdem es sich mit der im Jahr 2022 neu eingeführten Kategorie des vermuteten Bodendenkmals befasst hat.
Die Bezirksregierung Köln hatte im Mai 2023 angeordnet, dass die Grundstücke des ehemaligen Benediktinerklosters als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt eingetragen werden.
Ein Kläger, der Eigentümer einiger betroffener Flächen, hatte die Feststellung beantragt, dass das Bodendenkmal nicht auf zwei seiner Grundstücke zutreffe. Er argumentierte, es fehle ein sicherer Nachweis für das Vorhandensein eines archäologischen Befunds im Boden.
Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Klägers zurück und stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Annahme eines Bodendenkmals gegeben sind.
Die Regelung sei verhältnismäßig und berücksichtige die typischerweise geringen Erhaltungsaufwände für Bodendenkmäler. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen, eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht ist jedoch möglich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Oberverwaltungsgericht entscheidet, dass die Propstei und Pfarrkirche Oberpleis ein Bodendenkmal ist.
- Bezirksregierung Köln ordnet Eintragung der Grundstücke des ehemaligen Benediktinerklosters als Bodendenkmal an.
- Berufung des Klägers, der Nachweis von archäologischen Befunden anfocht, wird zurückgewiesen.
Warum ist das wichtig?
- Schutz historischer Stätten und kulturellen Erbes
- Erhalt von Informationen über vergangene Zivilisationen
- Rechtliche Klarheit für Eigentümer und Investoren
Wer ist betroffen?
- Eigentümer betroffener Flächen
- Bezirksregierung Köln
- Oberverwaltungsgericht
Zahlen/Fakten?
- Oberverwaltungsgericht erkennt Propstei und Pfarrkirche Oberpleis als Bodendenkmal an
- Bezirksregierung Köln ordnete im Mai 2023 Eintragung in Denkmalliste an
- Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen
Wie geht’s weiter?
- Grundstücke des ehemaligen Benediktinerklosters werden als Bodendenkmal in die Denkmalliste eingetragen
- Kläger kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen
- Gericht hat Revision nicht zugelassen
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