Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Kommunale Steuererhöhung in Mülheim an der Ruhr
Mülheim an der Ruhr () – Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat den Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2019 rechtmäßig von 640 auf 890 Prozent erhöhen dürfen. Das hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen am Donnerstag entschieden.
Ein Grundstückseigentümer hatte gegen die Erhöhung geklagt, die für ihn eine Mehrbelastung von 432,22 Euro bedeutete.
Der Kläger hatte unter anderem eingewandt, dass die Bekanntmachung der Ratssitzung, auf der die Erhöhung beschlossen wurde, nicht rechtzeitig erfolgt sei. Das Gericht sah dies unter den besonderen Umständen einer dringenden Haushaltssanierung der Stadt jedoch als rechtzeitig an.
Zudem seien Hebesatzerhöhungen auch während der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Neuregelung der Einheitsbewertung zulässig.
Eine Überprüfung, ob die Haushaltsführung der Stadt Mülheim den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprach, ist nach Ansicht des Senats in einem solchen Steuerstreit nicht vorgesehen. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen, der Kläger kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Mülheim an der Ruhr hat den Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2019 von 640 auf 890 Prozent erhöht.
- Ein Grundstückseigentümer klagte gegen die Erhöhung, die eine Mehrbelastung von 432,22 Euro verursachte.
- Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Bekanntmachung rechtzeitig war und Hebesatzerhöhungen während der Frist zur Neuregelung zulässig sind.
Warum ist das wichtig?
- Rechtmäßigkeit der Hebesatzänderung wichtig für Finanzmittel der Stadt
- Klärung der Möglichkeiten für Steuererhöhungen während Haushaltsanpassungen
- Bedeutung für andere Grundstückseigentümer und deren steuerliche Belastungen
Wer ist betroffen?
- Grundstückseigentümer
- Stadt Mülheim an der Ruhr
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Zahlen/Fakten?
- Hebesatz für Grundsteuer B 2019 erhöht von 640 auf 890 Prozent
- Mehrbelastung für Kläger: 432,22 Euro
- OVG hat Revision nicht zugelassen
Wie geht’s weiter?
- Kläger kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
- Keine weiteren Aktionen oder Änderungen durch die Stadt Mülheim an der Ruhr.
- Hebesatz bleibt nach dem Urteil in Kraft.
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