Bremen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wettbewerbsrechtliche Entscheidung in Bremen
Bremen () – Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen am Mittwoch.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Sie kritisierte, dass die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit dem der alten 100-Gramm-Tafeln sei, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe. Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, so die Verbraucherschützer.
Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe werde oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.
Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf.
„Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer.
„Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Milka-Schokolade (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Landgericht Bremen entscheidet, dass neue Milka-Schokoladentafeln gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
- Verpackung der neuen 90-Gramm-Tafeln ist identisch mit der der alten 100-Gramm-Tafeln, ohne ausreichende Hinweise auf Inhaltsverringerung.
- Verbraucherzentrale Hamburg fordert gesetzliche Vorgaben für Hersteller bei verringerter Füllmenge.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Verbraucherinteressen durch klare Kennzeichnung von Produktinhalten
- Verhinderung von irreführender Werbung durch identische Verpackungen bei reduziertem Inhalt
- Notwendigkeit von gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung von schrumpfenden Packungsinhalten
Wer ist betroffen?
- Verbraucherzentrale Hamburg
- Milka-Hersteller Mondelez
- Käufer der neuen Milka-Schokoladentafeln
Zahlen/Fakten?
- 90-Gramm-Tafeln statt 100-Gramm-Tafeln
- Rund einen Millimeter dünner gemacht
- Urteil noch nicht rechtskräftig
Wie geht’s weiter?
- Mondelez kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
- Verbraucherschützer fordern verbindliche Vorgaben für Hersteller.
- Füllmenge soll durch Warnhinweise kenntlich gemacht werden.
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