OLG: Eurowings darf nicht mit CO2-Kompensation für Flüge werben

5. Dezember 2025
1 min Lesezeit

OLG: Eurowings darf nicht mit CO2-Kompensation für Flüge werben

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaft: Eurowings gerichtlich zur CO2-Werbung gemahnt

() – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Fluggesellschaft Eurowings untersagt, auf bestimmte Weise mit einer Kompensation von CO2-Emissionen bei Online-Buchungen zu werben. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Der 20. Zivilsenat gab damit einer Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt.

Der vzbv hatte die Werbung als irreführend gerügt, weil Verbraucher sie so verstehen könnten, dass der Flug dadurch klimaneutral werde. Das Gericht folgte dieser Auffassung.

Zwar seien die Angaben von Eurowings objektiv richtig, führten aber bei einem erheblichen Teil der Kunden zu der Fehlvorstellung, klimaneutral zu reisen. Die Existenz weiterer, nicht kompensierter klimaschädlicher Emissionen sei nicht allgemein bekannt.

Eurowings hätte darauf hinweisen müssen, dass nur ein Teil der Emissionen ausgeglichen werde.

Nicht irreführend sei hingegen die parallel angebotene Werbung für ‚Sustainable Aviation Fuel‘ (SAF). Hier konkretisiere Eurowings zutreffend, dass der CO2-Ausstoß damit um mindestens 80 Prozent reduziert, aber nicht vollständig vermieden werde.

Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage des vzbv im Mai noch vollständig abgewiesen. Die Revision gegen das neue Urteil wurde nicht zugelassen, Eurowings kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Eurowings (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Oberlandesgericht Düsseldorf verbietet Eurowings irreführende Werbung zur CO2-Kompensation.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband rügte die Werbung als irreführend und dass sie den Eindruck einer Klimaneutralität erweckt.
  • Eurowings muss auf nicht kompensierte Emissionen hinweisen, Revision nicht zugelassen.

Warum ist das wichtig?

  • Verhindert irreführende Werbung, die falsche Erwartungen bei Verbrauchern weckt.
  • Schützt das Vertrauen der Kunden in die Angaben zur Klimaneutralität.
  • Fördert Transparenz in der Kommunikation von Unternehmen zu CO2-Emissionen.

Wer ist betroffen?

  • Verbraucher
  • Eurowings
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Zahlen/Fakten?

  • Oberlandesgericht Düsseldorf untersagt Eurowings irreführende Werbung zur CO2-Kompensation.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Klage eingereicht, da Verbraucher durch Werbung falsche Vorstellungen von Klimaneutralität entwickelten.
  • Gericht bescheinigte objektive Richtigkeit, jedoch Fehlinterpretation bei Kunden.

Wie geht’s weiter?

  • Eurowings kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
  • Der vzbv könnte weitere Maßnahmen ergreifen, um irreführende Werbung zu bekämpfen.
  • Überarbeitung der Werbestrategie für CO2-Kompensation dürfte erforderlich sein.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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